Sichere Baustellen: Arbeitsschutz im Garten- und Landschaftsbau
Ihr Beruf ist mehr als nur Arbeit – es ist eine Leidenschaft für die Natur, für kreative Gestaltung und für die Schaffung von Lebensräumen, die Menschen und Umwelt gleichermaßen bereichern. Bei der MORAVIA Akademie wissen wir, wie wichtig fundierte Kenntnisse, innovative Techniken und stetige Weiterbildung für Ihren Erfolg und Ihre Zufriedenheit im Beruf sind. Aus diesem Grund bieten wir Seminare an, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unsere praxisorientierten Seminare bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen des Garten- und Landschaftsbaus zu erweitern. Von der Planung, Gestaltung und Absicherung Ihres Arbeitsbereiches bis hin zu den neuesten nachhaltigen Techniken – bei uns finden Sie alles, was Sie für Ihre tägliche Arbeit und Ihre berufliche Weiterentwicklung benötigen.
Profitieren Sie von der Expertise unserer erfahrenen Referenten, knüpfen Sie wertvolle Kontakte zu Branchenkollegen und lassen Sie sich inspirieren, um Ihre Projekte noch erfolgreicher zu gestalten.
Besuchen Sie unsere Seminare und bringen Sie Ihr Fachwissen auf das nächste Level.
Neu: seit 2023 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Pflichtunterweisungen mit digitalen Lernmodulen (E-Learnings) zu unterstützten. Mehr dazu erfahren Sie am Ende der Seite.
Ziel dieser RSA 21-Schulung ist die Qualifikation von Personen, die als Verantwortliche in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannt werden sollen. Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss den Vorgaben aus RSA 21, StVO und Arbeitsstättenregelung entsprechen. Dieses Seminar vermittelt praxisnah die hierfür erforderlichen Kenntnisse gem. MVAS 99 und ermöglicht so den Teilnehmern, die Baustellensicherung fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
Die Ausbildung wird durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Die in unseren Schulungen ausgebildeten Personen dürfen dann - nach der ausdrücklichen schriftlichen Beauftragung durch das Unternehmen - Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen durchführen.
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.
Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
Ziel dieser RSA 21-Schulung ist die Qualifikation des Verantwortlichen nach RSA 21/ZTV-SA für die Sicherung von Arbeitsstellen an allen Arten von Straßen: innerorts, Landstraßen, Autobahnen. Gem. MVAS 99 werden die erforderlichen Kenntnisse für alle Personen vermittelt, die mit Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind. Die jeweiligen Vorgaben zur Verkehrseinrichtung, Wartung, Arbeitsschutz etc. werden praxisnah und anschaulich dargestellt, sodass sie schnell und einfach im Betriebsalltag umgesetzt werden können.
Ziel dieses RSA 21-Seminars ist die Qualifikation gem. MVAS 99 von Personen, die für die Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer an innerörtlichen Straßen, Landstraßen oder Autobahnen verantwortlich sind. Hierbei handelt es sich um Tagesbaustellen (i.d.R. bei Tageslicht eingerichtet, betrieben und bis abends wieder abgebaut) oder um Nachtbaustellen (betrieben bei Dunkelheit). Auch Wanderbaustellen, die in ihrer Einrichtung besonders problematisch sind (bei Arbeiten in Schrittgeschwindigkeit ist nur ein geringer Aufwand zur Absicherung möglich), werden in diesem Seminar berücksichtigt.
Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.
Wissen der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Zusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Abgrabungen, Bodenverdichtungen, Anfahrschäden - durch intensive Bautätigkeit sind Boden und Baum stark gefährdet bzw. beeinträchtigt. Sowohl Standsicherheit als auch die Vitalität der Bäume sind in Gefahr. Rechtzeitige Vorkehrungen zum Schutz der Bäume sind in Regelwerken festgeschrieben (DIN 18920, ZTV-Baumpflege, Baumschutzsatzung). Das neue Regelwerk R SBB wurde grundlegend überarbeitet und dient als Vertragsgrundlage.
Unser Seminar informiert über die Praxis bei Eingriffen in den Wurzel- und Kronenbereich der Bäume, vermittelt Einsichten in Bodenstruktur und Wurzelwerk der Bäume und eröffnet Handlungsräume für den praktischen Baumschutz auf Baustellen.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht erhalten die Teilnehmer in diesem Seminar die notwendigen Kenntnisse um Bäume fachgerecht zu pflanzen und für eine lange Lebensdauer zu pflegen, Sie lernen Baumschäden zu erkennen und Haftungsfälle mit Hilfe von regelmäßigen Baumkontrollen und Dokumentation zu vermeiden.
(Hydraulik)bagger und Radlader werden in der Bauwirtschaft sehr vielfältig eingesetzt. Mit Hilfe spezieller Schnellwechselsysteme können unterschiedlichste Anbauteile montiert und vielfältige Aufgaben erfüllt werden. Allerdings ist die Unfallgefahr groß. Nicht nur die unmittelbare Umgebung wird unterschätzt, auch eine mangelhafte Sorgfältigkeit bei Nutzung der Schnellwechselsysteme birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Aus diesem Grund schreibt die Berufsgenossenschaft eine Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer vor. Dabei wird nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes und den Regeln der Berufsgenossenschaft, DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Regel 100-500 geschult. Den Auftrag zum Führen der Erdbaumaschine muss der Arbeitgeber schriftlich erteilen.
Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.
Teleskopstapler (auch Teleskoplader, Teleskoparmstapler oder Telehandler oder Teleskopmaschinen genannt) werden aufgrund der universellen Einsatzmöglichkeiten immer öfter auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder auch stationär auf dem Betriebsgelände eingesetzt. Die enorme Flexibilität des Grundgerätes ergibt sich aus der veränderbaren Reichweite durch den Teleskoparm in Verbindung mit unterschiedlichen Anbaugeräten (auswechselbare Ausrüstung) oder auch mit drehbarem Oberwagen. Somit kann er je nach Konfiguration sowohl als Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne oder als Radlader verwendet werden.
Damit verbunden sind je nach Rüstzustand unterschiedliche Gefährdungen, weshalb eine Ausbildung für die Bediener zwingend erforderlich und von der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 vorgeschrieben ist. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierbei muss sich der Unternehmer davon überzeugen, dass der Teleskoplader nur von denjenigen verwendet wird, die entsprechend qualifiziert, unterwiesen und ggf. gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beauftragt sind. Die Beauftragung zur Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.
Hier werden die Teilnehmer befähigt, die aktuellen Regelwerke (ZTV Pflaster-StB, TL Pflaster-StB, MFP Teil 1 - ungebundene Bauweise, ZTV E-StB, RStO, ATV DIN 18318 u. a.) baupraktisch und sachkundig anzuwenden. So lernen sie die Zusammenhänge zwischen "technischen Anforderungen", den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Arbeitsmitteln praxisorientiert kennen.
Der Schwerpunkt liegt bei der Verarbeitung von Betonsteinpflaster. Auf Anfrage kann auch intensiver auf Natursteinpflaster eingegangen werden.
In dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmer die Grundlagen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft im Straßen- und Erdbau kennen. Die Herstellung und die technologischen Eigenschaften verschiedenster sekundärer Rohstoffe sowie deren Einsatzmöglichkeiten im Straßenbau werden in diesem Seminar thematisiert. Ihnen wird vermittelt, welche bundeseinheitliche Anforderungen an Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) festgelegt sind und unter welchen Randbedingungen diese zum Einsatz kommen können. Es wird erläutert, warum der Einsatz von MEB unter Einbeziehung optimierter Ressourcennutzung nicht nur ökologische, sondern ebenso ökonomische Vorteile bietet. Dies geschieht, neben bautechnischer Vorgaben, unter Berücksichtigung bundesweit einheitlicher rechtlicher Regelungen der Mantelverordnung vom 09.07.2021 (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, in Kraft getreten am 01.08.2023). Auf Artikel 1 „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)“ der Mantelverordnung, welcher die MEB in technischen Bauwerken regelt, wird detailliert eingegangen.
Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten. Gemäß Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 (ehemals GUV 8624).
An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz: DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die PSA werden für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und sind bestimmungsgemäß zu benutzen. Vor der ersten Benutzung (und nach Bedarf) muss die/der Beschäftigte entsprechend unterwiesen werden. Danach muss diese Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (BGV/GUV-V A1). Die Schulung kann auch als zweitägiger Grundkurs gebucht werden, in der den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt wird, im täglichen Berufsleben mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch die technisch erforderlichen Kenntnisse und die Gefahren bei einer fehlerhaften Nutzung der PSA vermittelt. Je nach betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssituation) können auch Rettungsübungen durchgeführt werden.
Digitale Unterweisungen
Effizient und rechtssicher unterweisen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Portfolio von interaktiven und methodisch-didaktisch aufbereiteten digitalen Unterweisungen zu relevanten Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Speziell für den Garten- und Landschaftsbau bietet die MORAVIA Akademie ein passgenaues Paket von abgestimmten Unterweisungsmodulen an.
- Grundlagen des Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Büro
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Datenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Persönliche Schutzausrüstung
- Warnkleidung
- Erste Hilfe
- Ladungssicherung
- Brandschutz
- Gehörschutz
- Heben und Tragen
- Leitern und Tritten
- LKW-Einweisung
- Gefahrgut – Kleinmengenregelung
- Und viele mehr
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