Nach § 29 DGUV 52 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die im Führen oder Instand halten des Kranes unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Zur Unterweisung gehören außer einer theoretischen Wissensvermittlung die Gelegenheit zum Erwerb einer ausreichenden Fahrpraxis sowie der Fähigkeit, Mängel zu erkennen, die die Arbeitssicherheit gefährden.
Schulungsdauer
09:00 - ca. 16:30 UhrZielgruppe
Mitarbeiter, die mit dem selbständigen Steuern von Brücken-, Portal- und Hallenkrane (teilkraftbetrieben oder flurgesteuert) beauftragt werden sollen.Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen u. Vorschriften der Berufsgenossenschaft
- Bauarten und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
- Pflege und Wartung
- Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
- Abschlussprüfung
Schulungsdauer 1-2 Tage, abhängig von Krantyp und Kenntnissen der Mitarbeiter
Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
Tel. 0611 9502-322