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25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität

Befähigung zum Ladekranführer

gemäß DGUV Grundsatz 309-003
Ausbildung zum Ladekranführer
Inhouse

Erwerb der Fachkenntnisse zur Bedienung von Ladekranen gem. DGUV Vorschrift 52. Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte entsprechen den aktuell geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Die Schulungsdauer beträgt 1 oder 2 Tage, abhängig von der Anzahl und den Vorkenntnissen der Teilnehmer.

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Schulungsdauer

09:00 - ca. 16:30 Uhr

Zielgruppe

Bediener für LKW-Krane Für das Arbeiten als LKW- Ladekranführer ist ein Führerschein C oder CE (je nach Einsatzfahrzeug des Fahrzeugführers und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Seh- und Hörtest) ) erforderlich.

Inhalte

Theoretischer Teil inkl. Prüfung
  • Rechtliche Grundlagen und Vorgaben
  • Sicherheitsbestimmungen z. B. UVV nach DGUV Vorschrift 52 Betriebsanleitungen
  • Physikalische Grundlagen
  • Prüfung LKW-Krane und Lastaufnahmemittel
  • Lasten und Lastaufnahmemittel
  • Gerätetechnik (z. B. Antriebsarten, Standsicherheit, etc.)
Praktischer Teil inkl. Prüfung
  • Unterweisung am LKW-Ladekran
  • Aufbau und Funktion
  • Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
  • Wartung und Pflege
  • Anschlagmittel
  • Betriebssicherheitsprüfung

Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab: Die UVV DGUV Vorschrift 52 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor.

In Schulungsgebühr enthalten

Im Preis enthalten sind Bedienerausweis gemäß DGUV Grundsatz 309-003 für Kranführer Ladekrane, Schulungszertifikat, Sicherheitspass nach Bedarf und Seminarbegleitende Unterlagen.

Gut zu wissen

Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte entsprechen den aktuell geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaft.
DGUV Vorschrift 52 Krane
Jeder, der einen Ladekran bedient, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein, in das Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und die Befähigung nachweisen.
Für den Praxisteil müssten am Schulungstag Ihrerseits ein entsprechendes Fahrzeug und Ladegut bereit gestellt werden
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Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.

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Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
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