Der Umgang mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderfahrzeugen verlangt Können, Geschick und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Jeder, der regelmäßig oder gelegentlich, mit einem Gabelstapler arbeitet benötigt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft eine Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Im theoretischen Teil lernt der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Gabelstapler (z.B. Standsicherheit, Steuerung) kennen.
Im praktischen Teil lernt der Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug. Sie erkennen frühzeitig Gefahren und können dadurch Unfälle im Betrieb vermeiden. Die allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen.
Gabelstapler Führerschein
Erwerb des Fahrausweises für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV 68 und DGUV Grundsatz 308-001. Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.
Schulungsdauer
09:00 - ca. 16:30 UhrZielgruppe
Mitarbeiter*innen, die zum Führen des Gabelstaplers beauftragt werden sollenInhalte
1.Tag theoretische Ausbildung- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von FFz
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrswege
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm
- Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweise auf Gefahrstellen am FFz
- Gewöhnung an das FFz
- Verlassen des FFz
- Fahr- und Stapelübungen
Die Ausbildung wird durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgeschlossen.
In Schulungsgebühr enthalten
Seminarunterlagen und Fahrausweis gem. DGUV 68Gut zu wissen
Bevor der Besitzer des Fahrausweises beruflich tätig wird, muss die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ durchgeführt werden. Sie ist NICHT Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Im Bereich Flurförderzeuge hat sie eine Gültigkeit von drei Jahren und darf nur von einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden. Bitte entsprechende Kleidung sowie Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe und ein Passfoto für den Fahrausweis mitbringen.Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
Tel. 0611 9502-322