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25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität

Seminare Fahrausweise

Unsere Inhouse-Schulungen zum Erwerb von Fahrausweisen für Gablestaplerfahrer, Erdbaumaschinenführer und Ladekranführer werden individuell in Ihrem Betrieb durchgeführt. Schwerpunkte und Dauer richten sich hier nach den Vorkenntnissen der Beschäftigten. Anhand realer Szenarien werden zum Beispiel auch die Wartung der Fahrzeuge und die Sicherheitsprüfungen vor dem Arbeitseinsatz behandelt.

Inhouse
Kranführer Brücken-, Portal- und Hallenkrane (flurgesteuert)
gem. DGUV-Grundsatz 309-003 u. DGUV-Vorschrift 52

Nach § 29 DGUV 52 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die im Führen oder Instand halten des Kranes unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Zur Unterweisung gehören außer einer theoretischen Wissensvermittlung die Gelegenheit zum Erwerb einer ausreichenden Fahrpraxis sowie der Fähigkeit, Mängel zu erkennen, die die Arbeitssicherheit gefährden.

Inhouse
Jährliche Unterweisung für Bediener von Teleskopladern
Jährliche Unterweisung für Inhaber von Bedienerausweisen

TRBS 1116 § 3.4 (5) Nach der Erstunterweisung hat der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen (§ 12 Absatz 1 Satz 3 BetrSichV). Bei diesen wiederkehrenden Unterweisungen kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle wechselnde Schwerpunkte setzen. Dabei werden die Kenntnisse vertieft und das Bewusstsein für Gefahrensituationen geschärft. 

Unser Referent geht gezielt auf die Belange im jeweiligen Betrieb unter Berücksichtigung der dort eingesetzten Fahrzeuge ein. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.

Inhouse
Jährliche Unterweisung für Kranführer
von Brücken-, Portal- und Hallenkranen

Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Sie erfahren bei dieser Unterweisung die aktuellen Anforderungen und rechtlichen Neuerungen. Ihre Kenntnisse zum Verhalten und Bedienen bei der Kranarbeit werden aufgefrischt und sie kommen so Ihrer Weiterbildungspflicht nach.

Neben der allgemeinen Pflicht zur jährlichen Unterweisung ist auch bei Änderung der Einsatzbedingungen (z. B. anderer Krantyp, Änderung der Steuerung) eine entsprechende neue Unterweisung erforderlich.

Inhouse
Bediener von Hubarbeitsbühnen (Ausbildung)
Ausbildung nach DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 und DGUV Grundsatz 308-008

Die Ausbildung wird durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Die in unseren Schulungen ausgebildeten Personen dürfen dann - nach der ausdrücklichen schriftlichen Beauftragung durch das Unternehmen - Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen durchführen.


Inhouse
Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
nach DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 und DGUV Grundsatz 308-008

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Inhouse
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Bedienen eines Flurförderzeuges gemäß DGUV Grundsatz 308-001

Der Umgang mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderfahrzeugen verlangt Können, Geschick und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Jeder, der regelmäßig oder gelegentlich, mit einem Gabelstapler arbeitet benötigt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft eine Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Im theoretischen Teil lernt der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Gabelstapler (z.B. Standsicherheit, Steuerung) kennen. 

Im praktischen Teil lernt der Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug. Sie erkennen frühzeitig Gefahren und können dadurch Unfälle im Betrieb vermeiden. Die allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen. 

Gabelstapler Führerschein

Erwerb des Fahrausweises für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV 68 und DGUV Grundsatz 308-001. Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Inhouse
Jährliche Unterweisung für Bediener Gabelstapler/Flurförderzeuge
Jährliche Unterweisung für Inhaber von Fahrausweisen

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 68 sowie § 12 Betriebssicherheitsverordnung müssen Staplerfahrer mit gültigem Fahrausweis einmal jährlich unterwiesen werden.

Im innerbetrieblichen Transport führen Unfälle mit Gabelstaplern häufig zu schweren Verletzungen, teilweise mit tödlichem Ausgang. Mit der regelmäßigen Unterweisung werden die Kenntnisse zum Umgang mit Flurförderzeugen aufgefrischt bzw. vertieft und tragen dazu bei schwere Unfälle zu verhüten. 

Diese Schulung wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. Wir schulen Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.

Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer.

Inhouse
Befähigung zum Ladekranführer
gemäß DGUV Grundsatz 309-003

Erwerb der Fachkenntnisse zur Bedienung von Ladekranen gem. DGUV Vorschrift 52. Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte entsprechen den aktuell geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Die Schulungsdauer beträgt 1 oder 2 Tage, abhängig von der Anzahl und den Vorkenntnissen der Teilnehmer.

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Inhouse
Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer

(Hydraulik)bagger und Radlader werden in der Bauwirtschaft sehr vielfältig eingesetzt. Mit Hilfe spezieller Schnellwechselsysteme können unterschiedlichste Anbauteile montiert und vielfältige Aufgaben erfüllt werden. Allerdings ist die Unfallgefahr groß. Nicht nur die unmittelbare Umgebung wird unterschätzt, auch eine mangelhafte Sorgfältigkeit bei Nutzung der Schnellwechselsysteme birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Aus diesem Grund schreibt die Berufsgenossenschaft eine Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer vor. Dabei wird nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes und den Regeln der Berufsgenossenschaft, DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Regel 100-500 geschult. Den Auftrag zum Führen der Erdbaumaschine muss der Arbeitgeber schriftlich erteilen. 

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Inhouse
Jährliche Unterweisung Erdbaumaschinenführer
gemäß DGUV V1 und§ 4
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Inhouse
Ausbildung zum Teleskopstaplerfahrer
gem. DGUV-Grundsatz 308-009

Teleskopstapler (auch Teleskoplader, Teleskoparmstapler oder Telehandler oder Teleskopmaschinen genannt) werden aufgrund der universellen Einsatzmöglichkeiten immer öfter auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder auch stationär auf dem Betriebsgelände eingesetzt. Die enorme Flexibilität des Grundgerätes ergibt sich aus der veränderbaren Reichweite durch den Teleskoparm in Verbindung mit unterschiedlichen Anbaugeräten (auswechselbare Ausrüstung) oder auch mit drehbarem Oberwagen. Somit kann er je nach Konfiguration sowohl als Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne oder als Radlader verwendet werden. 

Damit verbunden sind je nach Rüstzustand unterschiedliche Gefährdungen, weshalb eine Ausbildung für die Bediener zwingend erforderlich und von der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 vorgeschrieben ist. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierbei muss sich der Unternehmer davon überzeugen, dass der Teleskoplader nur von denjenigen verwendet wird, die entsprechend qualifiziert, unterwiesen und ggf. gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beauftragt sind. Die Beauftragung zur Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.

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