Lichtsignal- bzw. Lichtzeichenanlagen (umgangssprachlich oft als „Ampeln“ bezeichnet) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. In Arbeitsstellen müssen sie temporär eingesetzt werden, wenn Engstellen mit Wechselverkehr oder gesicherte Fußwegquerungen eingerichtet werden, aber auch bei Umleitungsstrecken.
Das Seminar vermittelt die Kenntnisse, die für den Einsatz temporärer Lichtzeichenanlagen an Arbeitsstellen an Straßen erforderlich sind, um diese planen und einrichten sowie genehmigen und kontrollieren zu können.
Hier werden die Rechtsgrundlagen und geltenden Regelwerke vorgestellt und die sich daraus ergebenden Anforderungen und erforderlichen Nachweise beschrieben. Für die verschiedenen Einsatzbereiche werden Erläuterungen zum verkehrstechnischen Nachweis und den Signalprogrammen gegeben. Dabei wird auch auf die Anforderungen an die Verkehrsrechtliche Anordnung eingegangen.
Wenn Sie Interesse an weiterführenden Inhalten zu Lichtsignalanlagen über deren temporären Einsatz hinausgehend haben, empfehlen wir Ihnen unser Seminar „Lichtsignalanlagen / Lichtzeichenanlagen“.
Schulungsdauer
09:00 - ca. 16:30 UhrZielgruppe
Verkehrsbehörden, die LZA prüfen, anordnen, abnehmen und kontrollieren müssen sowie ausführende Firmen, die LZA planen und einrichten.Inhalte
- Rechtsgrundlagen (StVO, VwV-StVO)
- Regelwerke (RSA, ZTV-SA, RiLSA, TL-Transportable Signalanlagen)
- Einsatzbereiche (Engstellen, Fußgänger-Schutzanlagen, Knotenpunkte, Umleitungen, Regelung des Baustellenverkehrs)
- Anforderungen an LZA
- erforderliche Nachweise
- verkehrstechnische Nachweise
- Signalprogramm
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Überwachung und Kontrolle
- Beispiele
Schulungsnachweis
SchulungsbescheinigungIn Schulungsgebühr enthalten
Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf und Seminarbegleitende Unterlagen. Bei Präsenz-Seminaren ist die Bewirtung der Teilnehmer im Preis enthalten (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen). Bei Online-Seminaren erhalten die Teilnehmer vorab die Unterlagen per E-Mail (PDF).Gut zu wissen
Ampeln werden in der StVO als Lichtzeichenanlage (kurz: LZA) bezeichnet. In der Verkehrsplanung sowie in technischen Richtlinien ist jedoch der Begriff Lichtsignalanlage (LSA) gängiger. Alle transportablen Lichtsignalanlagen unterliegen der Überprüfung bzw. Abnahme durch die zuständige Behörde - vor der Inbetriebnahme. Transportable Lichtsignalanlagen müssen baulich und technisch den „Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen" entsprechen. Die Steuerung hat gemäß den „Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) zu erfolgen. Sie sind nach RSA21 immer dann einzusetzen, wenn der Verkehr ohne Steuerung nicht sicher oder nicht flüssig ablaufen kann. Die ZTV-SA geben hierzu ergänzende Hinweise.Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
Tel. 0611 9502-322
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