Seminare zur Baustellensicherung - regelkonform und aktuell
Unsere RSA Schulungen gemäß MVAS: Qualifikationen für Verantwortliche zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Durch das regelmäßige Absolvieren von Seminaren können Verantwortliche ihre Qualifikation für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 erneuern: Inzwischen erkennen Straßenverkehrsbehörden zunehmend nur noch Schulungsnachweise an, die nicht älter als 3-5 Jahre sind. In unseren offenen Seminaren und Inhouse-Schulungen zum Thema Baustellensicherung an Straßen sind die Inhalte auf die Anforderungen des MVAS 99 abgestimmt. Buchen Sie die Schulung gleich in Ihrem Wunschformat: Präsenz, Online oder Inhouse. Passend dazu bieten wir Ihnen Selbstlernkurse zur Baustellensicherung an - praxisnah durch virtuelle Aufgaben der digitale Selbstlernkurs.
Jeder an Baumaßnahmen Beteiligte muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Laut RSA obliegt sie demjenigen, „der im öffentlichen Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt.“ Für die Baustellensicherung an Straßen gelten neben der StVO vor allem die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Ergänzende Regeln der ZTV-SA helfen dabei, technische Standards einzuhalten. Das Merkblatt MVAS 99 definiert die erforderlichen Inhalte einer RSA-Schulung zum Erhalt des Qualifikationsnachweises. Dieser Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung kann ausschließlich durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen erlangt werden.
Unsere Veranstaltungen bilden immer den aktuellen Stand der Regelwerke ab. Sollten Neuerungen veröffentlicht werden, nehmen wir diese direkt in die Veranstaltung mit auf. Für ihr Schulungsangebot hat die MORAVIA Akademie die Nutzungsrechte an den RSA 21 von der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) erhalten.
Ziel dieser RSA 21-Schulung ist die Qualifikation von Personen, die als Verantwortliche in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannt werden sollen. Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss den Vorgaben aus RSA 21, StVO und Arbeitsstättenregelung entsprechen. Dieses Seminar vermittelt praxisnah die hierfür erforderlichen Kenntnisse gem. MVAS 99 und ermöglicht so den Teilnehmern, die Baustellensicherung fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
Ziel dieser RSA 21-Schulung ist die Qualifikation des Verantwortlichen nach RSA 21/ZTV-SA für die Sicherung von Arbeitsstellen an allen Arten von Straßen: innerorts, Landstraßen, Autobahnen. Gem. MVAS 99 werden die erforderlichen Kenntnisse für alle Personen vermittelt, die mit Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind. Die jeweiligen Vorgaben zur Verkehrseinrichtung, Wartung, Arbeitsschutz etc. werden praxisnah und anschaulich dargestellt, sodass sie schnell und einfach im Betriebsalltag umgesetzt werden können.
10 Jahre nach Erscheinen der HAV war die Überarbeitung des Kommentars aufgrund zahlreicher Entwicklungen und Änderungen im Straßenverkehrsrecht dringend erforderlich und so wird im Winter 2024/2025 die 14. Auflage erscheinen.
Die HAV sind ein verkehrstechnischer Kommentar, der Gesetze, Vorschriften und Erlasse, die das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen behandeln, in strukturierter Form zusammenfasst. Sie vermitteln Anregungen und Empfehlungen, die sich aus der Praxis ergeben und gehören zum täglichen Handwerkszeug für alle, die mit der Planung und Ausführung zur Anbringung von Verkehrszeichen befasst sind, damit die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und eindeutig im laufenden Verkehr informiert werden.
In unserem eintägigen Seminar bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und zeigen auf, welche Aspekte wesentlich dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern.
Erscheinungstermin verschoben
Das Erscheinungsdatum der neuen HAV wurde auf Frühjahr 2025 verschoben.
In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der Streckenwartung sowie praxisnahe Tipps, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Ihrer Straßen erforderlich sind. Gleichzeitig dient das Seminar als Unterweisung der Mitarbeiter gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und § 4 DGUV Regel 100-001 (bisher: BGV/BGR A1) über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Ziel dieses RSA 21-Seminars ist die Qualifikation gem. MVAS 99 von Personen, die für die Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer an innerörtlichen Straßen, Landstraßen oder Autobahnen verantwortlich sind. Hierbei handelt es sich um Tagesbaustellen (i.d.R. bei Tageslicht eingerichtet, betrieben und bis abends wieder abgebaut) oder um Nachtbaustellen (betrieben bei Dunkelheit). Auch Wanderbaustellen, die in ihrer Einrichtung besonders problematisch sind (bei Arbeiten in Schrittgeschwindigkeit ist nur ein geringer Aufwand zur Absicherung möglich), werden in diesem Seminar berücksichtigt.
Ziel des Seminars ist die Vermittlung des erforderlichen Basiswissens für die Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen. Die Durchführung der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss nach den RSA 21 (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erfolgen. Somit sind die Anordnenden Behörden verpflichtet, diese Vorgaben auch im Rahmen der Verkehrsrechtlichen Anordnung zu beachten. Sachbearbeiter der Anordnenden Behörden erhalten hier das „Rüstzeug“ gem. Schulungsgruppe A MVAS zur Festlegung der verkehrssichernden Maßnahmen an Arbeitsstellen an Straßen.
Mit temporären Schutzeinrichtungen (TSE) kann die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen erheblich verbessert werden. Sie verhindern ein seitliches Abkommen der Verkehrsteilnehmer in den Baustellenbereich und sichern somit den öffentlichen Verkehr sowie die Mitarbeiter an der Baustelle gleichermaßen, also beugen Personen- und Sachschäden vor. Zudem wird der Verkehrsfluss deutlich verbessert.
Unser Fachseminar vermittelt die für Auftraggeber und Auftragnehmer notwendigen Kenntnisse für den Einsatz dieser Schutzeinrichtungen gemäß ZTV-SA. Anhand von anschaulichen Praxisbeispielen werden die jeweiligen Einrichtungen ihrem Zweck und Einsatzgebiet zugeordnet.
Lichtsignal- bzw. Lichtzeichenanlagen (umgangssprachlich oft als „Ampeln“ bezeichnet) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. In Arbeitsstellen müssen sie temporär eingesetzt werden, wenn Engstellen mit Wechselverkehr oder gesicherte Fußwegquerungen eingerichtet werden, aber auch bei Umleitungsstrecken.
Das Seminar vermittelt die Kenntnisse, die für den Einsatz temporärer Lichtzeichenanlagen an Arbeitsstellen an Straßen erforderlich sind, um diese planen und einrichten sowie genehmigen und kontrollieren zu können.
Hier werden die Rechtsgrundlagen und geltenden Regelwerke vorgestellt und die sich daraus ergebenden Anforderungen und erforderlichen Nachweise beschrieben. Für die verschiedenen Einsatzbereiche werden Erläuterungen zum verkehrstechnischen Nachweis und den Signalprogrammen gegeben. Dabei wird auch auf die Anforderungen an die Verkehrsrechtliche Anordnung eingegangen.
Wenn Sie Interesse an weiterführenden Inhalten zu Lichtsignalanlagen über deren temporären Einsatz hinausgehend haben, empfehlen wir Ihnen unser Seminar „Lichtsignalanlagen / Lichtzeichenanlagen“.
Abgrabungen, Bodenverdichtungen, Anfahrschäden - durch intensive Bautätigkeit sind Boden und Baum stark gefährdet bzw. beeinträchtigt. Sowohl Standsicherheit als auch die Vitalität der Bäume sind in Gefahr. Rechtzeitige Vorkehrungen zum Schutz der Bäume sind in Regelwerken festgeschrieben (DIN 18920, ZTV-Baumpflege, Baumschutzsatzung). Das neue Regelwerk R SBB wurde grundlegend überarbeitet und dient als Vertragsgrundlage.
Unser Seminar informiert über die Praxis bei Eingriffen in den Wurzel- und Kronenbereich der Bäume, vermittelt Einsichten in Bodenstruktur und Wurzelwerk der Bäume und eröffnet Handlungsräume für den praktischen Baumschutz auf Baustellen.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht erhalten die Teilnehmer in diesem Seminar die notwendigen Kenntnisse um Bäume fachgerecht zu pflanzen und für eine lange Lebensdauer zu pflegen, Sie lernen Baumschäden zu erkennen und Haftungsfälle mit Hilfe von regelmäßigen Baumkontrollen und Dokumentation zu vermeiden.
Bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist neben der sicheren Lenkung und Leitung des fließenden Verkehrs der Schutz der Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen Arbeitsschutzregeln sicher zu stellen. Seit 21. Dezember 2018 ist die ASR A5.2 offiziell in Kraft und zeigt Möglichkeiten auf, diesen Vorgaben angemessen gerecht zu werden. Hierbei steht der Grenzbereich zum fließenden Verkehr im Vordergrund, allerdings an vielen Stellen im Konflikt mit den RSA. Für die Planung und Umsetzung der Baustellensicherung ergibt sich dadurch die grundlegende Frage: Wer muss was tun damit beide Forderungen (Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Beschäftigten vor Ort) erfüllt werden? In diesem Seminar werden Sie für das Spannungsfeld ASR A5.2 und RSA sensibilisiert, lernen Lösungsansätze kennen und erhalten Handlungshilfen für die tägliche Praxis.
- Sie frischen Ihr Wissen auf und erneuern den Nachweis für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und
- Sie erfahren Details zur Arbeitsstättenregel ASR A5.2. Diese wurde im Dezember 2018 eingeführt und stellt Behörden wie ausführende Unternehmen vor das Problem, sie mit den RSA 21 in Einklang zu bringen. Im Rahmen der Auffrischung erhalten Sie praktische Handlungshilfen für die Umsetzung beider Richtlinien
In diesem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse der Rechtslage und der rechtlichen Risiken, denen alle Beteiligten bei der Baustellensicherung ausgesetzt sind. Darüber hinaus vermittelt das Seminar die Funktion und Anwendung der Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV-SA) bei der Vergabe von Bauleistungen.
Ölspuren und andere starke Verschmutzungen sind Gefahrenquellen im Straßenverkehr, die es möglichst schnell und nachhaltig zu beseitigen gilt. Voraussetzungen für die fachkundige Beseitigung von Ölspuren und anderen Verschmutzungen sind Kenntnisse, die von Verschmutzungsarten bis hin zu den unterschiedlichen Techniken reichen. In diesem 1-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Einschätzung, Umsetzung und Dokumentation der Ölspurbeseitigung.
Täglich kommt es zu Hilfeleistungen bei Pannen oder Unfällen. Die Arbeit an liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen zählt zu den gefährlichen Arbeiten im Straßenverkehr, da sie häufig im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs stattfinden. Der Aspekt der Sicherheit ist dabei überlebenswichtig. In diesem Seminar lernen Personen, die Pannen- oder Unfallhilfe durchführen, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern - basierend auf den rechtlichen Vorschriften der DGUV Information 214-010 (BGI 800) und auf einem Praxisteil.
Bei der Einrichtung von Arbeitsstellen an Straßen ist es wegen des gestiegenen Platzbedarfs für den Arbeitsschutz (Sicherheitsabstände nach ASR 5.2) und die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radverkehr nach neuer RSA 21) immer häufiger erforderlich, den Verkehr oder Teile dessen umzuleiten. Doch die Planung und richtige Umsetzung von Umleitungen ist schwierig, wenn der Verkehr dort sicher und gut fließen soll.
Das Seminar gibt Hinweise und Empfehlungen für die Planung und Gestaltung von Umleitungen für alle Verkehrsarten (Schwerverkehr, Kfz-Verkehr, Radverkehr, Fußverkehr). Dabei wird die Beschilderung und Wegweisung auf der Basis der neuen RUB 21 (Richtlinie für Umleitungsbeschilderungen) behandelt, aber auch alle verkehrsrechtlichen Begleitmaßnahmen an und auf der Umleitungsstrecke (z.B. Vorfahrtsregelungen, Halteverbote, Lichtsignalanlagen, Entschädigungen). Zahlreiche Beispiele werden behandelt und gemeinsam erörtert.
Auch für Umzugsunternehmen gelten die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Sobald Ihre Arbeiten Auswirkungen auf den Verkehr haben, sind Sie verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer vor Gefahrenquellen zu warnen. In diesem Seminar erfahren Sie, welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihrer Verkehrssicherungspflicht angemessen nachzukommen. So werden Sie befähigt, die Sicherung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle fachgerecht durchzuführen. Ziel ist die Qualifikation für den Verantwortlichen gem. RSA 21 und MVAS 99.