Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten. Gemäß Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 (ehemals GUV 8624).
Schulungsdauer
09:00 - ca. 16:30 UhrZielgruppe
Dieser Kurs richtet sich an öffentliche Dienste, Bauhöfe, Straßenbetriebsdienste, Hausverwaltungen bzw. Unternehmen der Park- und Gartenpflege welche im für den Arbeitseinsatz Motorsägen bedienen müssen, Feuerwehren, THW, Katastrophenschutz, GemeindemitarbeiterInhalte
Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit (2 Tage). Durch der erfolgreichen Teilnahme am "Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser bis 20 cm erworben. Lehrgangsschwerpunkte- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
- Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
- Maschinen und Geräte
- Motorsäge
- Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel
- Arbeitsschutz
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Arbeitstechniken
- Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge
- Arbeitsvorbereitung
- Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
- Fällung von Schwachholz
- Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
- persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit
- Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHG)
- Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
- Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung
- Maschinen und Geräte
- Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
- Arbeitsschutz
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Arbeitstechniken
- Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Baumfällung und -aufarbeitung
- Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte
- Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
- persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Auswahl geeigneter Motorsägen
- Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
- Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
- Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
- Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
- Arbeitsschutz
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Arbeitstechniken
- Arbeitstechniken
- Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Praktische Übungen
- Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit
- Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
- Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
- auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
- Anforderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
- Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
- Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen
- Stückweise Fällung
- Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
- Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
- Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
- Arbeitsschutz
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Arbeitstechniken
- Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Praktische Übungen
- Erfolgreich absolviertes Modul B – „Baumfällung und Aufarbeitung“ oder AS-Baum der SVLFG
- Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
- Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
- Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
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Frau Sabine Jendryschik
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Herr Bernd Kalaitzi
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