An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz: DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die PSA werden für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und sind bestimmungsgemäß zu benutzen. Vor der ersten Benutzung (und nach Bedarf) muss die/der Beschäftigte entsprechend unterwiesen werden. Danach muss diese Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (BGV/GUV-V A1). Die Schulung kann auch als zweitägiger Grundkurs gebucht werden, in der den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt wird, im täglichen Berufsleben mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch die technisch erforderlichen Kenntnisse und die Gefahren bei einer fehlerhaften Nutzung der PSA vermittelt. Je nach betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssituation) können auch Rettungsübungen durchgeführt werden.
Schulungsdauer
09:00 - ca. 15:30 UhrZielgruppe
Mitarbeiter von Feuerwehr, Mobilfunk, Windenergie, Dachdecker und Gerüstbau, Veranstaltungstechnik, Baumpflege u.a., die auf hoch gelegenen oder absturzgefährdeten Arbeitsplätzen tätig sind.Inhalte
Inhalte:- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Grundkenntnisse in der Handhabung der PSAgA
- Definition Absturz, Absturzgefahr und Hängetrauma
- Arten von PSAgA
- Definition und Arten der Auffangsysteme
- Sicheres Anlegen der PSA
- Prüfen und Lagern von PSAgA
- Praktische Übungen
Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
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Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
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