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25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität

Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern

Nach DGUV-Information 214-016 und 214-017
Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern
Präsenz
Inhouse

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen austauschbare Abroll- und Absetzkipper vor der Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich geprüft werden. Die Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person, die der Unternehmer (schriftlich) beauftragt, durchgeführt werden. Diese Person kann aus dem eigenen Unternehmen kommen (z. B. Werkstattmeister) und muss entsprechend sachkundig sein. Die zur Prüfung befähigte Person ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich. Der Unternehmer ist für die Auswahl der zur Prüfung befähigten Person verantwortlich und muss deren Fachwissen und Arbeitsweise kontrollieren.

Schulungsdauer

09:00 - ca. 16:30 Uhr

Zielgruppe

Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Erfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit mit der Prüfung beauftragt werden sollen: Betriebsleiter, Werkstattleiter, Meister, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Industriemechaniker, Mitarbeiter Feuerwehr

Inhalte

Inhalte
  • Rechtsgrundlagen
  • BtrSichVO, EG-Richtlinie u. Normen, Arbeitsschutzvorschriften, UVV
  • DGUV-Information 214-016 und 214-017
  • Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern
  • Bau- und Ausrüstungsvorschriften
  • Aufgaben und Pflichten
  • Verantwortung und Haftung
  • Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung
  • Dokumentation

In Schulungsgebühr enthalten

Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf und Seminarbegleitende Unterlagen. Bei Präsenz-Seminaren ist die Bewirtung der Teilnehmer im Preis enthalten (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen).

Gut zu wissen

Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen beruhen" TRBS 1203 Bei Fahrzeugen und zum Fahrzeug gehörenden Einrichtungen muss neben dem verkehrssicheren auch der arbeitssichere Zustand geprüft werden, denn Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit. Bei ständigem Einsatz und hohen Beanspruchungen sind kürzere Prüfintervalle der Arbeitsmittel erforderlich, um den sicheren Zustand durchgängig zu gewährleisten.
Datum
Preis *
Seminar-Nr.
13.05.2025
55120 Mainz

399,00 €*

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