Schulungen zum Arbeitsschutz - Sicherheit durch Weiterbildung
Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Neben dem Arbeitsschutzgesetz setzt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßstäbe. Die Pflichten des Arbeitgebers sind umfassend, doch auch die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer spielt eine Rolle. Kommt es zum Schadensfall, muss nachgewiesen werden, dass z.B. Maschinen und Arbeitsmittel vorschriftsmäßig genutzt, gewartet und geprüft wurden und dass die Mitarbeiter ausreichend unterwiesen sind.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen, vom Brandschutz, über die Prüfung von Arbeitsmitteln bis zum Umgang mit Gefahrstoffen. Die als Befähigte Person (Sicherheitsbeauftragte/r) ausgebildeten Mitarbeiter tragen dazu bei, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem sie die entsprechenden Arbeitsmittel regelmäßig prüfen und kontrollieren. Der Schutz von Leben und Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Durch Unterweisungen und Weiterbildung erlangen Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. Arbeitssicherheitsschulungen und Seminare haben den Vorteil, dass sie Mitarbeiter für mögliche Gefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren. Praktische Übungen und Fallbeispiele helfen ihnen, Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dieses Bewusstsein trägt maßgeblich zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und minimiert das Risiko von Unfällen oder Verletzungen. In unseren Arbeitsschutz Schulungen vermitteln Experten der jeweiligen Fachgebiete diese Kenntnisse für Befähigte Personen, Vorgesetzte u.a.
Zur Unterstützung der Unterweisungspflichten bietet die MORAVIA Akademie neben den Schulungen in Präsenz auch digitale Selbstlernmodule an. Weitere Informationen finden Sie unter digitale Kurse.
Inzwischen sind Lithium-Ionen-Batterien (LIB) aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Notebooks, elektrische Geräte mit Akku, Baumaschinen, Elektrostapler, E-Autos im betrieblichen Fuhrpark und viele mehr sind für uns jederzeit betriebsbereit. Vorausgesetzt, es erfolgt eine sachgerechte Handhabung. Bei technischen Mängeln oder fehlerhafter Handhabung können allerdings Defekte auftreten, die zum Batteriebrand und somit weitreichenden Konsequenzen führen. Deshalb wurde vor Kurzem die DGUV Information 205-041 herausgegeben.
Die Schulung kombiniert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer allgemein mit einer zusätzlichen Qualifikation, so dass Sie die Gefahren bei Lagerung und Transport frühzeitig erkennen und durch sachgerechten Umgang Brände verhindern können. Sollte es doch zum Brand kommen, wissen Sie, welche Maßnahmen umgehend zu ergreifen sind (ASR A2.2) um Personen- und Sachschäden zu minimieren.
Auch ohne schriftliche Übertragung sind Führungskräfte aufgrund ihrer Stellung und Aufgaben im Unternehmen verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich für die geforderten Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Erfahren Sie in unserem Seminar, welche Handlungspflichten Sie haben, wie Sie Haftungsfälle vermeiden und Ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen, um den Arbeitsschutz rechtssicher und wertschätzend umzusetzen.
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.
Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein.
In diesem 2-tägigen Lehrgang erhalten Sie die Befähigung zur EuP mit Prüfhelferqualifikation und dürfen nach Einweisung durch den Fachvorgesetzten als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln durchführen.
Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.
Arbeitsmittel zum Heben von Lasten unterliegen regelmäßigen Prüfungen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In dem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen als "Befähigte Person" selbst durchzuführen. Aufgaben und Rechte bzw. Pflichten einer befähigten Person sowie die physikalischen Grundlagen der Anschlagtechnik sind Bestandteil der Schulung. Auch werden Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel sowie Wartungs- und Prüftätigkeiten besprochen. Vergl. TRBS 1203
Die Ausbildung und Qualifikation von Befähigten Personen ist unerlässlich, um die Sicherheit beim Einsatz von Anschlagmitteln zu gewährleisten. Diese Personen müssen über umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften, Normen und technischen Rahmenbedingungen verfügen.
Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.
Prüfung von Anschlagmitteln
Zudem sollten Befähigte Personen in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und damit die Sicherheit aller Beteiligten während des Transport- und Hebevorgangs gewährleistet ist.
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.
Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.
Wissen der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Zusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen austauschbare Abroll- und Absetzkipper vor der Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich geprüft werden. Die Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person, die der Unternehmer (schriftlich) beauftragt, durchgeführt werden. Diese Person kann aus dem eigenen Unternehmen kommen (z. B. Werkstattmeister) und muss entsprechend sachkundig sein. Die zur Prüfung befähigte Person ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich. Der Unternehmer ist für die Auswahl der zur Prüfung befähigten Person verantwortlich und muss deren Fachwissen und Arbeitsweise kontrollieren.
Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden.
Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert. Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb.
Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige Verantwortung
Eine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.
Die Teilnehmer des praxisorientierten Seminars lernen die Zusammenhänge zwischen „technischen Anforderungen“, den allgemein anerkannten Regeln der Technik (für Böden, Bodenarten, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel) und den Forderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Gleichzeitig erwerben sie Handlungskompetenzen um Technik und Sicherheit „unter einen Hut“ zu bringen.
Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz kann die Ursache für die Entstehung von schwerwiegenden Berufskrankheiten und von Arbeitsunfällen sein. Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit aller Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen. Das Gefahrstoffrecht wird vor allem durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bestimmt. Mit dem Besuch unseres Seminars werden die Teilnehmer befähigt, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Anforderungen entsprechend sicher zu organisieren und durchzuführen.
Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet. Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein. Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Die Schulungen sind unterteilt in 3 Abstufungen, abhängig von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe.
Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.
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Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet.
Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein.
Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen.
Ab 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.
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Seit dem 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern.
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In diesem Praxis-Seminar erlernen die Teilnehmer die Grundlagen und Schwerpunkte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Anhand praktischer Beispiele und Übungen erwerben sie die erforderlichen Fachkenntnisse für die Umsetzung im Unternehmen. Diese Kenntnisse dienen auch der Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften (SiFA) und externen Stellen wie der Berufsgenossenschaft (BG).
Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten. Gemäß Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 (ehemals GUV 8624).
Sie erwerben in diesem Seminar alle relevanten Kenntnisse zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz – von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Maßnahmen in verschiedenen Gefahrensituationen. Anhand anschaulicher Beispiele erlernen Sie die Vorgehensweisen der Prävention, Rettung und Brandbekämpfung, um so den Brandschutzbeauftragten effektiv zu unterstützen.
Als Arbeitgeber kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, Notfallmaßnahmen zu treffen (ArbSchG § 10), indem Sie Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen.
An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz: DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die PSA werden für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und sind bestimmungsgemäß zu benutzen. Vor der ersten Benutzung (und nach Bedarf) muss die/der Beschäftigte entsprechend unterwiesen werden. Danach muss diese Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (BGV/GUV-V A1). Die Schulung kann auch als zweitägiger Grundkurs gebucht werden, in der den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt wird, im täglichen Berufsleben mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch die technisch erforderlichen Kenntnisse und die Gefahren bei einer fehlerhaften Nutzung der PSA vermittelt. Je nach betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssituation) können auch Rettungsübungen durchgeführt werden.
Die Vorteile von der Weiterbildung im Bereich des Arbeitsschutzes liegen auf der Hand:
Zum einen ermöglichen sie es den Teilnehmern, ihre Kenntnisse zu vertiefen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Neue Erkenntnisse und Best Practices können direkt in den Arbeitsalltag integriert werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu verbessern. Darüber hinaus bieten Schulungen die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Fachleuten auf dem Gebiet, um von deren Erfahrungen und Herausforderungen zu lernen. Ein weiterer Vorteil von Arbeitssicherschutz-Schulungen und Seminaren ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter für mögliche Gefahren am Arbeitsplatz. Durch praktische Übungen und Fallbeispiele werden sie dazu angeleitet, Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dieses Bewusstsein trägt maßgeblich zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und minimiert das Risiko von Unfällen oder Verletzungen.
Häufige Fragen zum Thema Arbeitsschutz die in unseren Schulungen geklärt werden:
- Wie oft muss Arbeitssicherheit geschult werden?
- Was muss in eine Arbeitsschutzbelehrung?
- Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
- Wann und in welchen Abständen müssen Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgeführt werden?
- Hat der Fahrausweis/Bedienerausweis eine begrenzte Gültigkeit?