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Ausbildung Brandschutzhelfer

gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 und ASR A2.2
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Inhouse

Sie erwerben in diesem Seminar alle relevanten Kenntnisse zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz – von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Maßnahmen in verschiedenen Gefahrensituationen. Anhand anschaulicher Beispiele erlernen Sie die Vorgehensweisen der Prävention, Rettung und Brandbekämpfung, um so den Brandschutzbeauftragten effektiv zu unterstützen. 

Als Arbeitgeber kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, Notfallmaßnahmen zu treffen (ArbSchG § 10), indem Sie Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen.

Beschreibung

Schulungsdauer

09:00 - ca. 16:30 Uhr

Zielgruppe

Angehende und bereits betraute Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Haustechniker, Planungsingenieure etc.Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Bauhofleiter

Inhalte

Inhalte
  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes (ASR A2.2, ArbSchG, ArbStättV, BGV A1)
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Praktische Übungen mit Handfeuerlöschern

In Schulungsgebühr enthalten

Im Preis enthalten sind Schulungszertifikat und Seminarunterlage. Bei Präsenz-Seminaren ist die Bewirtung der Teilnehmer im Preis enthalten (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen).

Gut zu wissen

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine angemessene Anzahl an Personen (gemessen am Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten) zu nennen, welche in der Lage sind eine Evakuierung durchzuführen und Entstehungsbrände zu bekämpfen. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Diese Brandschutzhelfer sind in einem Unternehmen für die Erstmaßnahmen im Brand- und Gefahrfall zuständig. Zu diesen Erstmaßnahmen gehören unter anderem:
  • Auslösung der Rettungskette
  • Alarmierung von internen Kräften
  • Evakuierung der Arbeitsbereiche
  • Unter Umständen die Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Einweisung der Rettungskräfte
  • Maßnahmen am Sammelplatz
  • Mitwirkung in betrieblichen Gremien wie z.B. Arbeitsschutzausschuss
  • Zusammenarbeit mit Arbeitssicherheitskräften
  • Regelmäßige Begehung der Betriebs- und Arbeitsstätten
  • Unterstützung der Mitarbeiter im Umgang mit Brandschutz (z.B. bei Feuerarbeiten)
Haben Sie noch Fragen?

Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.

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Tel. 0611 9502-350
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