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Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge

Ein Mann in Schutzkleidung zeigt zwei anderen Personen die richtige Handhabung einer Motorsäge.
Inhouse

Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten. Gemäß Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 (ehemals GUV 8624).

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.

Beschreibung

Schulungsdauer

09:00 - ca. 16:30 Uhr

Zielgruppe

Dieser Kurs richtet sich an öffentliche Dienste, Bauhöfe, Straßenbetriebsdienste, Hausverwaltungen bzw. Unternehmen der Park- und Gartenpflege welche im für den Arbeitseinsatz Motorsägen bedienen müssen, Feuerwehren, THW, Katastrophenschutz, Gemeindemitarbeiter

Inhalte

Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit (2 Tage). Durch der erfolgreichen Teilnahme am "Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser bis 20 cm erworben. Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
  • Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
Theorie
  • Maschinen und Geräte
  • Motorsäge
  • Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel
  • Arbeitsschutz
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Arbeitstechniken
  • Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge
Praxis
  • Arbeitsvorbereitung
  • Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
  • Fällung von Schwachholz
Teilnahmevoraussetzungen
  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit
Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung (3 Tage). Durch das "Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm erworben. Lehrgangsschwerpunkte
  • Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHG)
  • Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
  • Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung
Theorie
  • Maschinen und Geräte
  • Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
  • Arbeitsschutz
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Arbeitstechniken
Praxis
  • Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Baumfällung und -aufarbeitung
Teilnahmevoraussetzungen
  • Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte
  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz
Modul C - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen (2 Tage). Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst. Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Theorie
  • Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
  • Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
  • Arbeitsschutz
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Arbeitstechniken
  • Arbeitstechniken
Praxis
  • Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Praktische Übungen
Teilnahmevoraussetzungen
  • Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit
  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
  • Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Modul D – Arbeit mit Motorsägen in Körben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen (3 Tage). Im Modul D soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst. Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen
  • Stückweise Fällung
  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Theorie
  • Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
  • Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
  • Arbeitsschutz
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Arbeitstechniken
Praxis
  • Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
  • Praktische Übungen
Teilnahmevoraussetzungen
  • Erfolgreich absolviertes Modul B – „Baumfällung und Aufarbeitung“ oder AS-Baum der SVLFG
  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
  • Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
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Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
 
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Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.

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Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.Hinweis: Seit dem 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft. Wichtige Änderungen ergeben sich vor allem für Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Diese müssen zeitnah ihre Gefährdungsbeurteilungen prüfen, ggf. überarbeiten und die Leitern entsprechend nachrüsten.
 
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Arbeitsmittel zum Heben von Lasten unterliegen regelmäßigen Prüfungen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In dem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen als "Befähigte Person" selbst durchzuführen. Aufgaben und Rechte bzw. Pflichten einer befähigten Person sowie die physikalischen Grundlagen der Anschlagtechnik sind Bestandteil der Schulung. Auch werden Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel sowie Wartungs- und Prüftätigkeiten besprochen. Vergl. TRBS 1203Die Ausbildung und Qualifikation von Befähigten Personen ist unerlässlich, um die Sicherheit beim Einsatz von Anschlagmitteln zu gewährleisten. Diese Personen müssen über umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften, Normen und technischen Rahmenbedingungen verfügen.Prüfung von AnschlagmittelnZudem sollten Befähigte Personen in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und damit die Sicherheit aller Beteiligten während des Transport- und Hebevorgangs gewährleistet ist.

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Inzwischen sind Lithium-Ionen-Batterien (LIB) aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Notebooks, elektrische Geräte mit Akku, Baumaschinen, Elektrostapler, E-Autos im betrieblichen Fuhrpark und viele mehr sind für uns jederzeit betriebsbereit. Vorausgesetzt, es erfolgt eine sachgerechte Handhabung. Bei technischen Mängeln oder fehlerhafter Handhabung können allerdings Defekte auftreten, die zum Batteriebrand und somit weitreichenden Konsequenzen führen. Deshalb wurde vor Kurzem die DGUV Information 205-041 herausgegeben. Die Schulung kombiniert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer allgemein mit einer zusätzlichen Qualifikation, so dass Sie die Gefahren bei Lagerung und Transport frühzeitig erkennen und durch sachgerechten Umgang Brände verhindern können. Sollte es doch zum Brand kommen, wissen Sie, welche Maßnahmen umgehend zu ergreifen sind (ASR A2.2) um Personen- und Sachschäden zu minimieren.

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Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet. Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein. Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Die Schulungen sind unterteilt in 3 Abstufungen, abhängig von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe.Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot! Beim Kauf des Bundles erhalten Sie einen Rabatt von 25 % im Vergleich zum Einzelkauf der Produkte.

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Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.

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Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein.In diesem 2-tägigen Lehrgang erhalten Sie die Befähigung zur EuP mit Prüfhelferqualifikation und dürfen nach Einweisung durch den Fachvorgesetzten als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln durchführen.

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In diesem Praxis-Seminar erlernen die Teilnehmer die Grundlagen und Schwerpunkte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Anhand praktischer Beispiele und Übungen erwerben sie die erforderlichen Fachkenntnisse für die Umsetzung im Unternehmen. Diese Kenntnisse dienen auch der Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften (SiFA) und externen Stellen wie der Berufsgenossenschaft (BG).

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Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
 
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An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz: DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die PSA werden für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und sind bestimmungsgemäß zu benutzen. Vor der ersten Benutzung (und nach Bedarf) muss die/der Beschäftigte entsprechend unterwiesen werden. Danach muss diese Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (BGV/GUV-V A1). Die Schulung kann auch als zweitägiger Grundkurs gebucht werden, in der den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt wird, im täglichen Berufsleben mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch die technisch erforderlichen Kenntnisse und die Gefahren bei einer fehlerhaften Nutzung der PSA vermittelt. Je nach betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssituation) können auch Rettungsübungen durchgeführt werden.Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.
 
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Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet.Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein. Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Ab 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!

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Seit dem 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Modul 2 richtet sich an Mitarbeiter*innen, die z. B. diisocyanathaltige Lacke mit dem Pinsel oder der Rolle auftragen oder aber auch beim Tauchen oder Gießen des entsprechenden Materials. In dieser Schulung werden die Risiken bei den unterschiedlichen Anwendungsgebieten und einzelnen Arbeitsschritten aufgezeigt und wie sich die Verwender vor Expositionen schützen können. Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!

Ab 199,00 €*
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Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz kann die Ursache für die Entstehung von schwerwiegenden Berufskrankheiten und von Arbeitsunfällen sein. Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit aller Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen. Das Gefahrstoffrecht wird vor allem durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bestimmt. Mit dem Besuch unseres Seminars werden die Teilnehmer befähigt, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Anforderungen entsprechend sicher zu organisieren und durchzuführen.

Ab 219,00 €*
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Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten. Gemäß Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 (ehemals GUV 8624).Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.
 
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Die Teilnehmer des praxisorientierten Seminars lernen die Zusammenhänge zwischen „technischen Anforderungen“, den allgemein anerkannten Regeln der Technik (für Böden, Bodenarten, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel) und den Forderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Gleichzeitig erwerben sie Handlungskompetenzen um Technik und Sicherheit „unter einen Hut“ zu bringen.

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Der zweisprachige (deutsch/engl.) persönliche Sicherheitspass der MORAVIA Akademie dient dazu, fachliche Qualifikationen und Berechtigungen des Inhabers (z. B. als "Beauftragte Person") insbesondere in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz nachzuweisen. Er ersetzt eine Vielzahl von Einzelnachweisen und erleichtert verantwortlichen Aufsichtspersonen, sich einen Überblick über die vom Inhaber absolvierten Schulungsmaßnahmen zu verschaffen. Bei Lehrgängen wird dem Veranstalter der Sicherheitspass zur Eintragung vorgelegt.HinweisEin Sicherheitspass ist kein amtliches Dokument. Einband, Gestaltung und Aufbau von Sicherheitspässen können daher je nach Hersteller/Herausgeber voneinander abweichen. Für die "Gültigkeit" eines Passes ist dies ohne Bedeutung.InhaltFeld für Passfoto mit Unterschrift/Persönliche DatenEinleitungWarum Unterweisung?  – Worüber unterweisen?  – Wann unterweisen?  – Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsmedizinische Vorsorge  – Beauftragte PersonenMehrseitige Einträge für:Wohnortwechsel – change of residence Derzeitiger Arbeitgeber – present employerArbeitsmedizinische Vorsorge – occupational health careUnterweisungen – instructionsSchulungen mit Teilnahmebescheinigungen – trainings with certificatesSonstiges – additional notes Format DIN A6, 32 Seiten, abwischbarer Einband

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