Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Schulungsdauer
09:00 - ca. 16:30 UhrZielgruppe
Arbeitnehmer für Montage, Instandhaltung, Wartung, z. B. im Bauhandwerk, Antennenbau, Gebäudereinigung, Licht- und Reklamefirmen, Autobahn- und Straßenmeistereien, andere Kommunalbetriebe u.v.m.Inhalte
Inhalte Auffrischung der Kenntnisse, die während der Erstausbildung erworben wurden.- Rechtliche Grundlagen / Neuerungen
- Technische Grundlagen / Neuerungen
- Definition und Bauformen
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Verhaltensregeln für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen
Schulungsnachweis
SchulungsbescheinigungGut zu wissen
Arbeitsbühnen sind die sicherste Möglichkeit, in Höhen zu arbeiten, diese Arbeitsstellen zu erreichen und wieder zu verlassen. Dabei ereignen sich leider wegen unsachgemäßer Handhabung oder Fehlbedienung immer wieder schwere Unfälle. Der Arbeitsgeber kann Qualifizierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen durchführen und externe Stellen damit beauftragen. Er bleibt auf jeden Fall verantwortlich für die ausreichende Qualifikation und den Nachweis der erforderlichen Kompetenzen der beauftragten Beschäftigten.Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
Tel. 0611 9502-322