Teleskopstapler (auch Teleskoplader, Teleskoparmstapler oder Telehandler oder Teleskopmaschinen genannt) werden aufgrund der universellen Einsatzmöglichkeiten immer öfter auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder auch stationär auf dem Betriebsgelände eingesetzt. Die enorme Flexibilität des Grundgerätes ergibt sich aus der veränderbaren Reichweite durch den Teleskoparm in Verbindung mit unterschiedlichen Anbaugeräten (auswechselbare Ausrüstung) oder auch mit drehbarem Oberwagen. Somit kann er je nach Konfiguration sowohl als Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne oder als Radlader verwendet werden.
Damit verbunden sind je nach Rüstzustand unterschiedliche Gefährdungen, weshalb eine Ausbildung für die Bediener zwingend erforderlich und von der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 vorgeschrieben ist. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierbei muss sich der Unternehmer davon überzeugen, dass der Teleskoplader nur von denjenigen verwendet wird, die entsprechend qualifiziert, unterwiesen und ggf. gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beauftragt sind. Die Beauftragung zur Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.
Schulungsdauer
09:00 - ca. 16:30 UhrZielgruppe
Betriebe aus der Baubranche, Landwirtschaft und Industrie.Inhalte
Theoretische Qualifizierung:- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen und Gefährdungen
- Technische Grundlagen:
- Grundlegender Aufbau
- Anordnung und Funktion der Bedienelemente
- Anbau-Geräte
- Kennzeichnung
- Physikalische Grundlagen
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung
- Sicherer Betrieb mit drehbarem Oberwagen
- Theoretische Prüfung
- Sicht- und Funktionskontrolle
- Wechseln der Anbaugeräte
- Verfahren um Einsatzort, Aufstellen, Überprüfung Untergrund
- Auswahl geeigeneter Lastaufnahme und Anschlagmittel
- Praktische Prüfung
Die Ausbildung wird durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgeschlossen.
Schulungsnachweis
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Teilnehmer den von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis für Teleskopstapler gem. DGUV 308-009.Gut zu wissen
Die Qualifizierung gliedert sich im Wesentlichen in die 3 Stufen:Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
Stufe 2 a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2 b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Stufe 3:betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
Tel. 0611 9502-322