Sicherheit am Arbeitsplatz: Was ist eine befähigte Person?
Eine zur Prüfung befähigte Person ist, wer durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (Definition nach §2 (6) BetrSichV). Mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 wurde der Begriff der befähigten Person eingeführt, die im Wesentlichen die Bezeichnung des Sachkundigen ablöst.
Wenn ein Unternehmen eine befähigte Person bestellt, kann dies sowohl intern als auch extern geschehen. In beiden Fällen handelt es sich um eine Fachkraft, die besondere Sachkunde in der Prüfung bestimmter Arbeitsmittel besitzt. Zu diesen Arbeitsmitteln gehören unter anderem Leitern und Tritte, Ladungssicherungshilfsmittel, Hubarbeitsbühnen, Zurrmittel genauso wie die persönliche Schutzausrüstung z.B. gegen Absturz (PSA) und noch einiges mehr. Je komplexer aber das zu prüfende Mittel, desto höher die Anforderungen an die Qualifikation der prüfenden Person.
Ziel einer solchen Prüfung ist es, Arbeitsunfälle aufgrund von funktionseingeschränkten oder unsachgemäß gewarteten Arbeitsmitteln zu vermeiden. Durch häufige Benutzung werden Arbeitsmittel oft beschädigt und eine sichere Nutzung ist mit fortschreitendem Verschleiß nicht mehr möglich. Um Risikofaktoren für die Mitarbeiter aufgrund solcher Beschädigungen schon frühzeitig erkennen und eliminieren zu können, müssen ebendiese Arbeitsmittel regelmäßig kontrolliert werden. Der Umfang einer Arbeitsmittelprüfung ist in der BetrSichV §12 genau beschrieben.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber muss die Häufigkeit der Prüfung ermittelt bzw. spätestens nach 12 Monaten geprüft werden. Das Prüfergebnis muss in jedem Fall vom Prüfenden dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen geben Auskunft über die Art der Prüfung, den Prüfumfang, die Ergebnisse der Prüfung und die prüfende Person selbst.
Doch wie können Ihre Mitarbeiter selbst zu einer befähigten Person werden?
Welche Anforderungen müssen die Prüfungen erfüllen? Wie läuft die Dokumentation der Ergebnisse genau ab?
Die MORAVIA Akademie hilft Ihnen dabei, Gefahren in Ihrem Unternehmen zu verringern. So bieten wir Ihnen zahlreiche Schulungen, die Ihre Mitarbeiter zu einer Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt. Angefangen bei den Abläufen zur Erstinbetriebnahme über die Beurteilung etwaiger Mängel und Schäden bis hin zur richtigen Dokumentation der Prüfergenbisse werden Ihre Mitarbeiter ideal auf ihre neue Aufgabe vorbereitet.
Sind die anschließend getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig? Unsere sachkundigen Referenten helfen Ihnen bei dieser und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz. Es werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen aus nationalem und internationalem Recht beachtet, sodass sich die Prüfperson Ihrer Aufgaben und Pflichten genauestens bewusst ist. So wird nicht nur die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet – Sie verlängern durch die regelmäßige Wartung und Kontrolle auch die Lebenszeit Ihrer Arbeitsmittel - und sparen damit Kosten.
Unsere Seminare:
- Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
- Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Befähigte Person zur Prüfung von Seilen, Ketten, Hebebändern
- Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 (BGV/VBG 36)
- Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
- Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern
Weitere Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten zu unserem Angebot rund um den Arbeitsschutz finden Sie hier:
Zugehörige Produkte