RSA 21 tritt demnächst in Kraft
Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Die Einführung der RSA 21 „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" steht bevor. Bewusst wurde der jetzt lautende Bezeichnungstext um das Adjektiv „verkehrs“ erweitert. Dies dient der eindeutigen Klarstellung, dass dieses Regelwerk sich an die anordnenden Behörden gem. der StVO und über Beleihungsurkunde an die neu gegründete Autobahn GmbH wendet, mit dem Ziel, im Verkehrsbereich die Belange des Verkehrs zu regeln.
Andere Belange, wie zum Beispiel der Arbeitsschutz von Beschäftigten im Grenzbereich zum fließenden Verkehr (ASR A5.2) ist von den zuständigen Bauherren und Arbeitgebern im Rahmen von Planung und Bauvorbereitung zu berücksichtigen. Nur, wenn alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten im Arbeitsbereich ausgeschöpft sind und die Schutzziele nicht erreicht oder sichergestellt sind, sind mit den anordnenden Stellen gemeinsam weitere, ergänzende Lösungen mit ggf. Einschränkungen im Verkehrsbereich abzustimmen (siehe auch Handlungshilfe zur ASR A5.2). Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Zuständigkeiten bei Arbeitsstellen an Straßen.
Eine zweite grundlegende Änderung ergibt sich durch die neu gestalteten Regelpläne mit der Möglichkeit durch Ankreuzungen bestimmte Vorgaben und Eindeutigkeiten im Rahmen Verkehrs-Rechtlicher-Anordnungen (VRA) festzulegen. Dies bedeutet aber auch, dass anordnende Stellen sich ausführlich mit dem Antrag und den daraufhin zu treffenden Festlegungen beschäftigen müssen. So ist es nicht zielführend, im Rahmen von Anträgen solche Auswahlmöglichkeiten durch den Antragsteller machen zu lassen, obwohl der Bauunternehmer Verkehrszeichenpläne einzureichen hat (§ 45, Abs. 6 StVO). Ergeben sich Änderungen oder Korrekturen und der Plan muss dadurch (mehrmals) überarbeitet werden, führt dies zu Zeitverlust, einem erhöhten Arbeitsaufwand und zu zusätzlichen Fehlerquellen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass einmal angeordnete Pläne nicht durch Dritte im Nachhinein ergänzt werden können. Gerade diese Neuerung zur Anwendung der Regelpläne für Arbeitsstellen bedarf hoher Genauigkeit durch anordnende Behörden, insbesondere auch im Hinblick auf die BGH-Urteile aus 2014 und 2019 zur Amtshaftung im Zusammenhang mit Arbeitsstellen an Straßen.
Zur Umsetzung fehlerfreier Verkehrsrechtlicher Anordnungen sind Schulungen zum Themenkomplex „Verkehrsrechtliche Anordnungen“ ein wichtiger Baustein Ihre Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und das vorhandene Fachwissen zu vertiefen.
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