
Regeln für die Spielplatzkontrolle - So erfüllen Kommunen ihre Verkehrssicherungspflicht
Spielplätze sind zentrale Orte der Begegnung und des Spielens für Kinder. Damit sie sicher genutzt werden können, tragen Kommunen als Betreiber die Verantwortung für ihre regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung. Eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Spielplatzprüfung ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Doch welche Regeln gelten für die Spielplatzkontrolle?
1. Gesetzliche Grundlagen und Normen
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Kommunen dazu, Gefahren für Nutzer zu minimieren. Relevante gesetzliche Grundlagen sind unter anderem:
- BGB § 823 (Schadensersatzpflicht) – Betreiber haften für Schäden, die aus mangelhafter Spielplatzsicherung resultieren.
- DIN EN 1176 – Die europäische Norm legt Sicherheitsanforderungen für Spielplatzgeräte fest.
- DIN 7926 – Vorschriften zur sicherheitstechnischen Überprüfung von Spielplätzen.
- DIN 18 034 – Befasst sich mit dem Umfeld von Spielplätzen und enthält Anforderungen sowie Hinweise für die Planung und den Betrieb.
2. Arten der Spielplatzkontrollen
Um Risiken frühzeitig zu erkennen, sind verschiedene Prüfintervalle vorgeschrieben:
- Visuelle Routine-Inspektion (täglich bis wöchentlich):
Diese Inspektion erfolgt in kurzen Zeitabständen und wird meist durch das kommunale Personal oder Hausmeister durchgeführt. Dabei liegt der Fokus auf offensichtlichen Gefahren wie Glasscherben, herumliegenden Fremdkörpern, herausragenden Nägeln, losen Schrauben oder beschädigten Geräten. Die visuelle Kontrolle ist ein essenzieller Bestandteil der Spielplatzsicherheit, da sie akute Gefahren sofort erkennen und beseitigen kann.
- Operative Inspektion (monatlich bis vierteljährlich):
Diese Inspektion geht über die visuelle Routinekontrolle hinaus und umfasst eine detailliertere Prüfung der Spielgeräte auf Abnutzungserscheinungen, Materialermüdung und Stabilität. Beispielsweise werden bewegliche Teile wie Schaukeln, Rutschen oder Karussells auf Funktionalität und Sicherheit geprüft. Ebenso gehört die Kontrolle der Fallschutzbereiche dazu, um sicherzustellen, dass beispielsweise Sand, Kies oder Fallschutzmatten noch in ausreichender Menge und Dämpfung vorhanden sind. Diese Inspektion sollte von sachkundigem Personal durchgeführt werden.
- Jährliche Hauptinspektion:
Einmal pro Jahr ist eine umfassende Sicherheitsprüfung erforderlich, die von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird. Dabei wird der gesamte Spielplatz auf strukturelle Sicherheit, Materialverschleiß und Normenkonformität gemäß DIN EN 1176 überprüft. Hierbei stehen vor allem die Standfestigkeit der Spielgeräte, die Integrität von Verbindungselementen und die Gesamtfunktionalität der Anlage im Mittelpunkt. Diese Inspektion kann beispielsweise von externen Sachverständigen oder zertifizierten Spielplatzprüfern vorgenommen werden.
3. Qualifikation der Prüfenden
Eine fachgerechte Kontrolle setzt geschultes Personal voraus. Die Prüfer sollten:
- Kenntnisse der einschlägigen Normen und Vorschriften besitzen,
- eine Ausbildung zum qualifizierten Spielplatzprüfer absolviert haben,
- regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
4. Dokumentation und Maßnahmen
Alle Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte enthalten:
- Datum, Uhrzeit und Art der Kontrolle,
- Festgestellte Mängel und Gefahrenstellen,
- Ergriffene oder empfohlene Maßnahmen. Dringende Mängel müssen umgehend beseitigt werden, um Unfälle zu verhindern.
5. Konsequenzen bei Vernachlässigung der Prüfpflicht
Werden Spielplätze nicht regelmäßig geprüft und es kommt zu einem Unfall, können rechtliche Konsequenzen drohen. Neben Schadensersatzansprüchen können Kommunen und verantwortliche Personen strafrechtlich belangt werden.
Abschließend ist zusagen, das eine professionelle Spielplatzkontrolle unverzichtbar ist, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu minimieren. Kommunen sollten daher sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden entsprechend qualifiziert sind und alle Inspektionen nach den geltenden Normen erfolgen.
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Unsere Schulungen:
- Visuelle Spielplatzkontrolle – Routine-Prüfung und deren Dokumentation
- Sachkundige Person zur operativen Prüfung von Spielplätzen – Sachkundelehrgang gem. DIN EN 1176
- Operativer Spielplatzprüfer nach DIN 79161 – Auffrischung – Rezertifizierung gem. DIN EN 1176
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