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Person prüft Angaben aus einer Checkliste zum Formular Befähigte Person

Qualifiziert und sicher: Die Rolle der befähigten Person im Betrieb

In der betrieblichen Praxis spielt die sogenannte „befähigte Person“ eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherheit und den Erhalt von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen geht. Doch was genau ist eine befähigte Person? Welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie profitieren Unternehmen konkret von einer solchen Qualifikation? Die MORAVIA Akademie bietet ein breites Spektrum an Schulungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus steht Ihnen das Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung" als Download zur Verfügung. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Aspekte rund um das Thema „befähigte Person“ näherbringen.

Was ist eine befähigte Person?

Laut § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine „befähigte Person“ eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer Berufserfahrung und ihrer Kenntnisse der jeweiligen Sicherheitsbestimmungen bestimmte Prüfungen durchführen darf. Diese Person muss somit in der Lage sein, Arbeitsmittel wie Maschinen, Anlagen und Geräte auf ihre sichere Betriebsbereitschaft hin zu prüfen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Die rechtliche Basis für die „befähigte Person“ liegt in den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.

Anforderungen und Qualifikationen

Die Anforderungen an eine befähigte Person sind hoch, da sie komplexe Prüf- und Wartungsaufgaben übernehmen muss. Folgende Qualifikationen sind notwendig:

  1. Fachliche Ausbildung: Dies kann ein Studium, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss sein, der den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Prüfaufgaben entspricht.
  2. Berufserfahrung: Eine befähigte Person muss über ausreichende Berufserfahrung verfügen, um eine fundierte Risikobewertung von Arbeitsmitteln durchführen zu können.
  3. Kenntnisse der aktuellen Vorschriften: Die Rechtslage im Bereich Arbeitssicherheit und -schutz unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Eine befähigte Person muss daher mit den jeweils gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut sein und diese bei der Prüfung berücksichtigen.

Aufgabenbereiche einer befähigten Person

Die Aufgaben der befähigten Person umfassen ein breites Spektrum und sind je nach Unternehmensbranche und spezifischen Anforderungen vielfältig. Zu den Kernaufgaben (nach TRBS 1203) zählen: 

  • Prüfung von Arbeitsmitteln: Ob Leitern, Tritte, Maschinen oder sicherheitsrelevante Anlagen – die befähigte Person ist dafür zuständig, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Betriebsanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Prüfungen werden detailliert dokumentiert. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bildet die Basis für eventuelle Audits oder Unfalluntersuchungen. 
  • Schulung und Einweisung: In vielen Fällen übernimmt die befähigte Person auch Schulungsaufgaben. Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden über sicherheitsrelevante Aspekte informiert und in der Handhabung bestimmter Maschinen und Anlagen eingewiesen sind. 

Vorteile für das Unternehmen 

Die Bestellung und Schulung befähigter Personen bringt für Unternehmen erhebliche Vorteile. Zunächst tragen befähigte Personen maßgeblich zur Betriebssicherheit bei, da sie Risiken identifizieren und beseitigen können, bevor es zu Unfällen oder Störungen kommt. Unternehmen profitieren von: 

  • Erhöhung der Arbeitssicherheit: Durch regelmäßige Prüfungen und eine strukturierte Risikoanalyse werden potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und behoben. 
  • Gesetzeskonformität: Unternehmen sind verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen. Mit einer befähigten Person an Bord können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Auflagen zur Arbeitssicherheit erfüllt werden. 
  • Reduktion von Ausfallzeiten und Kosten: Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen senkt die Ausfallrate und reduziert die Reparatur- und Wartungskosten erheblich. 
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation: Sicherheitsbewusstsein wirkt sich positiv auf die Arbeitskultur und die Motivation aus. Wenn Mitarbeitende wissen, dass die eingesetzten Maschinen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden, fühlen sie sich im Arbeitsumfeld wohler und sicherer.

Welche Schulungen sind erforderlich? 

Da die Rolle der befähigten Person hohe Anforderungen an Fachwissen und Erfahrung stellt, sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen entscheidend. Hierzu zählen: 

  • Grundschulungen zur Betriebssicherheitsverordnung und den Anforderungen der DGUV
  • Spezifische Schulungen, beispielsweise zur Prüfung von Leitern, Tritten oder überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Aktualisierungsschulungen, um die gesetzlichen und technischen Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen 

Unternehmen haben die Möglichkeit, solche Schulungen als Präsenz-, Online- oder Inhouse-Schulung zu besuchen. Inhouse-Schulungen bringen den Vorteil mit sich, dass die Schulung auf die spezifischen betrieblichen Anforderungen zugeschnitten und an Ort und Stelle durchgeführt werden kann. Die MORAVIA Akademie bietet eine große Auswahl an Schulungen, die gezielt auf die Qualifikation zur „befähigten Person“ vorbereiten.

Gerne stellen wir Ihnen das angekündigte Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung" zum Download bereit.

Zugehörige Produkte

Inhouse
Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert.  Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige VerantwortungEine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.
 
Inhouse
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
 
Präsenz
Inhouse
Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.Hinweis: Seit dem 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft. Wichtige Änderungen ergeben sich vor allem für Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Diese müssen zeitnah ihre Gefährdungsbeurteilungen prüfen, ggf. überarbeiten und die Leitern entsprechend nachrüsten.

Ab 379,00 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.

Ab 319,00 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.

Ab 299,00 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Arbeitsmittel zum Heben von Lasten unterliegen regelmäßigen Prüfungen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In dem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen als "Befähigte Person" selbst durchzuführen. Aufgaben und Rechte bzw. Pflichten einer befähigten Person sowie die physikalischen Grundlagen der Anschlagtechnik sind Bestandteil der Schulung. Auch werden Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel sowie Wartungs- und Prüftätigkeiten besprochen. Vergl. TRBS 1203Die Ausbildung und Qualifikation von Befähigten Personen ist unerlässlich, um die Sicherheit beim Einsatz von Anschlagmitteln zu gewährleisten. Diese Personen müssen über umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften, Normen und technischen Rahmenbedingungen verfügen.Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Prüfung von AnschlagmittelnZudem sollten Befähigte Personen in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und damit die Sicherheit aller Beteiligten während des Transport- und Hebevorgangs gewährleistet ist.

Ab 299,00 €*
Präsenz
Inhouse
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen austauschbare Abroll- und Absetzkipper vor der Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich geprüft werden. Die Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person, die der Unternehmer (schriftlich) beauftragt, durchgeführt werden. Diese Person kann aus dem eigenen Unternehmen kommen (z. B. Werkstattmeister) und muss entsprechend sachkundig sein. Die zur Prüfung befähigte Person ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich. Der Unternehmer ist für die Auswahl der zur Prüfung befähigten Person verantwortlich und muss deren Fachwissen und Arbeitsweise kontrollieren.

Ab 399,00 €*
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Präsenz
Inhouse
Die u.g. Personengruppen (Verpacker, Belader, Befüller, Entlader, Disponent usw.) müssen in regelmäßigen Abständen einen Auffrischungskurs bei Änderungen im Gefahrgutrecht absolvieren (siehe Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i.V.m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i.V.m. Abschnitt 8.2.3 ADR). Unsere Referenten, seit Jahrzehnten im Gefahrgutrecht bestens bewandert, stellen das ADR vor und geben zahlreiche Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften in die Praxis. Die Teilnehmer erhalten einen entsprechenden Schulungsnachweis, der gem. ADR die Teilnahme dokumentiert und der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.

Ab 219,00 €*
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