In der betrieblichen Praxis spielt die sogenannte „befähigte Person“ eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherheit und den Erhalt von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen geht. Doch was genau ist eine befähigte Person? Welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie profitieren Unternehmen konkret von einer solchen Qualifikation? Die MORAVIA Akademie bietet ein breites Spektrum an Schulungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus steht Ihnen das Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung" als Download zur Verfügung. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Aspekte rund um das Thema „befähigte Person“ näherbringen.
Was ist eine befähigte Person?
Laut § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine „befähigte Person“ eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer Berufserfahrung und ihrer Kenntnisse der jeweiligen Sicherheitsbestimmungen bestimmte Prüfungen durchführen darf. Diese Person muss somit in der Lage sein, Arbeitsmittel wie Maschinen, Anlagen und Geräte auf ihre sichere Betriebsbereitschaft hin zu prüfen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Die rechtliche Basis für die „befähigte Person“ liegt in den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.
Anforderungen und Qualifikationen
Die Anforderungen an eine befähigte Person sind hoch, da sie komplexe Prüf- und Wartungsaufgaben übernehmen muss. Folgende Qualifikationen sind notwendig:
- Fachliche Ausbildung: Dies kann ein Studium, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss sein, der den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Prüfaufgaben entspricht.
- Berufserfahrung: Eine befähigte Person muss über ausreichende Berufserfahrung verfügen, um eine fundierte Risikobewertung von Arbeitsmitteln durchführen zu können.
- Kenntnisse der aktuellen Vorschriften: Die Rechtslage im Bereich Arbeitssicherheit und -schutz unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Eine befähigte Person muss daher mit den jeweils gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut sein und diese bei der Prüfung berücksichtigen.
Aufgabenbereiche einer befähigten Person
Die Aufgaben der befähigten Person umfassen ein breites Spektrum und sind je nach Unternehmensbranche und spezifischen Anforderungen vielfältig. Zu den Kernaufgaben (nach TRBS 1203) zählen:
- Prüfung von Arbeitsmitteln: Ob Leitern, Tritte, Maschinen oder sicherheitsrelevante Anlagen – die befähigte Person ist dafür zuständig, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Betriebsanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Dokumentation: Die Ergebnisse der Prüfungen werden detailliert dokumentiert. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bildet die Basis für eventuelle Audits oder Unfalluntersuchungen.
- Schulung und Einweisung: In vielen Fällen übernimmt die befähigte Person auch Schulungsaufgaben. Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden über sicherheitsrelevante Aspekte informiert und in der Handhabung bestimmter Maschinen und Anlagen eingewiesen sind.
Vorteile für das Unternehmen
Die Bestellung und Schulung befähigter Personen bringt für Unternehmen erhebliche Vorteile. Zunächst tragen befähigte Personen maßgeblich zur Betriebssicherheit bei, da sie Risiken identifizieren und beseitigen können, bevor es zu Unfällen oder Störungen kommt. Unternehmen profitieren von:
- Erhöhung der Arbeitssicherheit: Durch regelmäßige Prüfungen und eine strukturierte Risikoanalyse werden potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und behoben.
- Gesetzeskonformität: Unternehmen sind verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen. Mit einer befähigten Person an Bord können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Auflagen zur Arbeitssicherheit erfüllt werden.
- Reduktion von Ausfallzeiten und Kosten: Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen senkt die Ausfallrate und reduziert die Reparatur- und Wartungskosten erheblich.
- Steigerung der Mitarbeitermotivation: Sicherheitsbewusstsein wirkt sich positiv auf die Arbeitskultur und die Motivation aus. Wenn Mitarbeitende wissen, dass die eingesetzten Maschinen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden, fühlen sie sich im Arbeitsumfeld wohler und sicherer.
Welche Schulungen sind erforderlich?
Da die Rolle der befähigten Person hohe Anforderungen an Fachwissen und Erfahrung stellt, sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen entscheidend. Hierzu zählen:
- Grundschulungen zur Betriebssicherheitsverordnung und den Anforderungen der DGUV
- Spezifische Schulungen, beispielsweise zur Prüfung von Leitern, Tritten oder überwachungsbedürftigen Anlagen
- Aktualisierungsschulungen, um die gesetzlichen und technischen Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen
Unternehmen haben die Möglichkeit, solche Schulungen als Präsenz-, Online- oder Inhouse-Schulung zu besuchen. Inhouse-Schulungen bringen den Vorteil mit sich, dass die Schulung auf die spezifischen betrieblichen Anforderungen zugeschnitten und an Ort und Stelle durchgeführt werden kann. Die MORAVIA Akademie bietet eine große Auswahl an Schulungen, die gezielt auf die Qualifikation zur „befähigten Person“ vorbereiten.
Gerne stellen wir Ihnen das angekündigte Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung" zum Download bereit.
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