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25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität
 Arbeiter bedient einen Gabelstapler und lädt Waren in einen Schiffscontainer in einer Hafenanlage.

MORAVIA Akademie Aktuell: Fahrausweis-Schulungen nach Bedarf

Wir freuen uns, Ihnen in unserem aktuellen Newsletter Einblicke in das Thema Fahrausweise zu geben. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten zum Erlangen von Fahrausweisen und den Angeboten der MORAVIA Akademie.

In unserem Blogbeitrag "Anforderungen für den Gabelstaplerführerschein" erhalten Sie Informationen zum Erhalt des Gabelstaplerführerschein. Neben dem Fachartikel erhalten Sie als treuer Abonnent unseres Newsletters einen exklusiven Rabattgutschein in Höhe von 100 EUR auf die Buchung einer Inhouse-Schulung im Bereich Fahrausweise. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie weiter unten im Newsletter.

Im Anhang finden Sie eine Übersicht über die kommenden Schulungen für die nächsten Monate. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen und Ihren Platz zu sichern.

Inhouse-Schulungen zum Erwerb von Fahrausweisen

Neben unseren Themenschwerpunkten Baustellensicherung, Straßen- und Tiefbau, Ladungssicherung, und Arbeitsschutz bieten wir Ihnen eine breite Palette an Schulungen, Unterweisungen und Fahrausweise für verschiedene Fahrzeugtypen.

Unsere Fahrausweis-Schulungen umfassen unter anderem Gabelstapler, Ladekräne und Erdbaumaschinen sowie weitere Fahrzeuge. Das Besondere an unseren Angeboten ist, dass wir Inhouse-Schulungen anbieten, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Betriebs zugeschnitten sind. Dies ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, die Schulungen in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung durchzuführen, was Zeit und Kosten spart.

Unsere Schulungen werden individuell gestaltet, abhängig von den Vorkenntnissen der Teilnehmer. Wir legen großen Wert darauf, dass jeder Teilnehmer die Schulungsinhalte versteht und umsetzen kann. Daher werden schwerpunktmäßig auch Themen wie Wartung der Fahrzeuge und Sicherheitsprüfungen vor dem Arbeitseinsatz behandelt. Durch die Verwendung realer Szenarien im Schulungsprozess stellen wir sicher, dass die Teilnehmer praxisnah geschult werden und das Gelernte direkt in ihrem Arbeitsalltag anwenden können. Ein großer Vorteil ist: Die Praxis wird auf den eigenen Maschinen durchgeführt!

Gabelstapler, Ladekran, Erdbaumaschinen Fahrausweise

Anforderungen für den Gabelstaplerführerschein

Der Flurfördermittelschein ist für jeden Mitarbeiter, der einen Gabelstapler bedienen möchte, notwendig. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Mehr erfahren

Unterweisung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen für die verschiedenen Fahrausweise ist der Schlüssel zu einer umfassenden Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen die Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die MORAVIA Akademie unterstützt Sie gerne hierbei mit maßgeschneiderten Unterweisungen vor Ort. Darüber hinaus bieten wir immer mehr Themen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz auch als digitale Unterweisung an. Geben Sie damit Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, qualitätsgeprüfte, interaktive Unterweisungen jederzeit und von überall aus abzurufen. Profitieren Sie von den Vorteilen eines modernen Lernmanagementsystems, ohne sich um Infrastruktur oder Pflege kümmern zu müssen. Entlasten Sie Ihre Führungskräfte von komplizierter Terminüberwachung. Erfüllen Sie Vorgaben und Dokumentationspflichten für Erst- und Wiederholungsunterweisungen.

Das digitale Unterweisungsangebot der MORAVIA-Akademie ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Start in die moderne Lernwelt mit geprüften Inhalten. Wir erweitern dabei ständig unsere Unterweisungsthemen. Kommen Sie auch gerne mit speziellen Anfragen auf uns zu.

Weitere Informationen

Ihr Newslettervorteil

Nutzen Sie den Rabattcode 100Fahrausweise, im Formular Inhouse-Schulungen, und erhalten Sie auf alle Inhouse-Schulungen aus dem Themenbereich Fahrausweise 100 € Rabatt.* *Pro Kunde nur einmalig anwendbar, für den Themenbereich Fahrausweise. Über das Formular Inhouse-Schulungen. Einsehbar auf unserer Website und gültig bis 14.03.2024.

Aktuelle Schulungstermine

Schauen Sie durch unsere aktuellen Schulungen und Angebote, die wir für Sie in einem beigefügten Anhang übersichtlich zusammengestellt haben.

Wir beraten Sie gerne individuell und freuen uns auf Sie!

Inken Hallberg
Akademieleiterin

Durchwahl: 0611/9502-310
Zentrale: 0611/9502-360
e-mail: hallberg@moravia-akademie.de

Zugehörige Produkte

Inhouse
Erwerb der Fachkenntnisse zur Bedienung von Ladekranen gem. DGUV Vorschrift 52. Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte entsprechen den aktuell geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Die Schulungsdauer beträgt 1 oder 2 Tage, abhängig von der Anzahl und den Vorkenntnissen der Teilnehmer.Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.
 
Inhouse
(Hydraulik)bagger und Radlader werden in der Bauwirtschaft sehr vielfältig eingesetzt. Mit Hilfe spezieller Schnellwechselsysteme können unterschiedlichste Anbauteile montiert und vielfältige Aufgaben erfüllt werden. Allerdings ist die Unfallgefahr groß. Nicht nur die unmittelbare Umgebung wird unterschätzt, auch eine mangelhafte Sorgfältigkeit bei Nutzung der Schnellwechselsysteme birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Aus diesem Grund schreibt die Berufsgenossenschaft eine Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer vor. Dabei wird nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes und den Regeln der Berufsgenossenschaft, DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Regel 100-500 geschult. Den Auftrag zum Führen der Erdbaumaschine muss der Arbeitgeber schriftlich erteilen. Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.
 
Inhouse
Die Ausbildung wird durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Die in unseren Schulungen ausgebildeten Personen dürfen dann - nach der ausdrücklichen schriftlichen Beauftragung durch das Unternehmen - Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen durchführen.
 
Inhouse
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
 
Inhouse
Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Sie erfahren bei dieser Unterweisung die aktuellen Anforderungen und rechtlichen Neuerungen. Ihre Kenntnisse zum Verhalten und Bedienen bei der Kranarbeit werden aufgefrischt und sie kommen so Ihrer Weiterbildungspflicht nach.Neben der allgemeinen Pflicht zur jährlichen Unterweisung ist auch bei Änderung der Einsatzbedingungen (z. B. anderer Krantyp, Änderung der Steuerung) eine entsprechende neue Unterweisung erforderlich.
 
Inhouse
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 68 sowie § 12 Betriebssicherheitsverordnung müssen Staplerfahrer mit gültigem Fahrausweis einmal jährlich unterwiesen werden.Im innerbetrieblichen Transport führen Unfälle mit Gabelstaplern häufig zu schweren Verletzungen, teilweise mit tödlichem Ausgang. Mit der regelmäßigen Unterweisung werden die Kenntnisse zum Umgang mit Flurförderzeugen aufgefrischt bzw. vertieft und tragen dazu bei schwere Unfälle zu verhüten. Diese Schulung wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. Wir schulen Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen. Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer.
 
Inhouse
Der Umgang mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderfahrzeugen verlangt Können, Geschick und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Jeder, der regelmäßig oder gelegentlich, mit einem Gabelstapler arbeitet benötigt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft eine Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Im theoretischen Teil lernt der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Gabelstapler (z.B. Standsicherheit, Steuerung) kennen. Im praktischen Teil lernt der Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug. Sie erkennen frühzeitig Gefahren und können dadurch Unfälle im Betrieb vermeiden. Die allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Gabelstapler FührerscheinErwerb des Fahrausweises für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV 68 und DGUV Grundsatz 308-001. Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.Zur Schulung: Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer
 
Inhouse
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
 
Inhouse
Teleskopstapler (auch Teleskoplader, Teleskoparmstapler oder Telehandler oder Teleskopmaschinen genannt) werden aufgrund der universellen Einsatzmöglichkeiten immer öfter auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder auch stationär auf dem Betriebsgelände eingesetzt. Die enorme Flexibilität des Grundgerätes ergibt sich aus der veränderbaren Reichweite durch den Teleskoparm in Verbindung mit unterschiedlichen Anbaugeräten (auswechselbare Ausrüstung) oder auch mit drehbarem Oberwagen. Somit kann er je nach Konfiguration sowohl als Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne oder als Radlader verwendet werden. Damit verbunden sind je nach Rüstzustand unterschiedliche Gefährdungen, weshalb eine Ausbildung für die Bediener zwingend erforderlich und von der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 vorgeschrieben ist. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierbei muss sich der Unternehmer davon überzeugen, dass der Teleskoplader nur von denjenigen verwendet wird, die entsprechend qualifiziert, unterwiesen und ggf. gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beauftragt sind. Die Beauftragung zur Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.
 
Inhouse
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
 
Inhouse
Nach § 29 DGUV 52 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die im Führen oder Instand halten des Kranes unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Zur Unterweisung gehören außer einer theoretischen Wissensvermittlung die Gelegenheit zum Erwerb einer ausreichenden Fahrpraxis sowie der Fähigkeit, Mängel zu erkennen, die die Arbeitssicherheit gefährden.
 
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