MORAVIA Akademie Aktuell: Digitaler Kurs zur Verkehrssicherung & aktuelle Änderungen im Straßenverkehrsgesetz
In den letzten Wochen haben wir eine Reihe von informativen und praxisnahen Blogartikeln zum Thema "Baustellensicherung" veröffentlicht. Diese Beiträge sind für Sie im Newsletter verfügbar oder können direkt auf unserer Website unter der Rubrik "Aktuelles" eingesehen werden. In den Artikeln werden häufig gestellte Fragen von Teilnehmenden während unserer Schulungen detailliert beantwortet. Wir laden Sie herzlich dazu ein, in die Artikel reinzulesen und von unserem Fachwissen zu profitieren.
- Fehler in der verkehrsrechtlichen Sicherungsanordnung: Verantwortung und Haftung
- Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung: Aufgaben und Pflichten
Weitere Beiträge aus der Serie waren Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen: Bedeutung und Zuständigkeiten sowie Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan.
Alle Interessierten und Verantwortlichen für die Verkehrssicherung möchten wir darüber informieren, dass wir neben unseren Schulungsangeboten in Präsenz und Online auch einen digitalen Kurs zum Thema Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (innerorts und Landstraßen) anbieten.
Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (Nachweis gemäß MVAS)
Das Ziel dieses Kurses besteht in der Vermittlung aller relevanten Themen im Kontext der Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. Der Kurs ist inhaltlich und zeitlich auf die Vorgaben des MVAS ausgerichtet. Der Qualifikationsnachweis kann zeit- und ortsunabhängig erlangt werden.
Jetzt zum Aktionspreis von 179 €.
Im Juni dieses Jahres wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgenommen, welche den Ländern und Kommunen erweiterte Entscheidungskompetenzen zur Gestaltung des Verkehrs vor Ort einräumt. Dies umfasst insbesondere die Förderung einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität. Lesen Sie mehr dazu in unserem verlinkten Beitrag.
Mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten zu minimieren, sind ab dem 7. Juli 2024 Bestimmungen und Verordnungen in Kraft getreten, welche die Sicherheit von Kraftfahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern verbessern sollen. Die Ausstattung von Neufahrzeugen mit Sicherheitssystemen ist nun verpflichtend. Eine Übersicht über die ab sofort verpflichtend verbauten Assistenzsysteme finden Sie in unserem Beitrag.
Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung: Aufgaben und Pflichten
Die Umsetzung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist mit verschiedenen Verantwortlichkeiten und Pflichten verbunden, um sichere Arbeitsstellen an Straßen zu gewährleisten. Im Rahmen der Anordnung sind sowohl die Behörden als auch die beteiligten Unternehmen gefragt, bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Die Straßenverkehrsbehörde hat die Aufgabe, die Anordnung rechtzeitig und korrekt zu erlassen.
Fehler in der verkehrsrechtlichen Sicherungsanordnung: Verantwortung und Haftung
Die verkehrsrechtliche Sicherungsanordnung nach § 45 Abs. 6 StVO wird von den zuständigen Behörden erlassen und gibt die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen vor. Damit sollen Sicherheit und bestmögliche Flüssigkeit des Verkehrs auch bei Ausführung von Arbeiten im Straßenraum gewährleistet werden.
Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Mehr Klimaschutz und lokale Flexibilität
Länder und Kommunen sollen mehr Entscheidungsspielraum erhalten, um den Verkehr vor Ort klima- und umweltfreundlich zu gestalten. Dazu hat die Bundesregierung eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht.
Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht
Die Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit von Kraftfahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern dar. Einige Bestimmungen dieser Verordnung treten am 7. Juli 2024 in Kraft und zielen darauf ab, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten deutlich zu senken.
Wir beraten Sie gerne individuell und freuen uns auf Sie!
Inken Hallberg
Akademieleiterin
Durchwahl: 0611/9502-310
Zentrale: 0611/9502-360
e-mail: hallberg@moravia-akademie.de
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