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Ladungssicherung: Das muss ein Transportfahrzeug leisten!

Sind Sie im Bilde über den Aufbau Ihres Transportfahrzeuges, über Zurrpunkte, Lastverteilung, Ladungssicherungskräfte und wie man sie errechnet? Für die Durchführung einer korrekten Ladungssicherung müssen nicht nur die richtigen Hilfsmittel sondern auch das richtige Fahrzeug zur Verfügung stehen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über Anforderungen an ein Transportfahrzeug. Im Anschluss können Sie Ihr Wissen testen. 

Viele Unternehmer überschätzen die Stabilität des Fahrzeugs, jedoch muss es das Ladegut sicher aufnehmen können. Im § 30 StVZO heißt es:
„(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, 
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.“ 
Zusätzlich heißt es in der UVV Fahrzeuge § 33 Benutzung, Eignung von Fahrzeugen: 
„Fahrzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie müssen sich in betriebssicherem Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.“ Hier gilt es für Unternehmer oder Disponenten, die geeigneten Fahrzeuge auszusuchen. Laut § 57 dieser UVV hat der Unternehmer außerdem die Fahrzeuge „bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen“.

Das Fahrzeug muss also je nach Aufbau bestimmten Belastungen standhalten. Diese Werte dürfen nicht überschritten werden, andernfalls droht die Ladung zu kippen, zu rutschen, das Fahrzeug zu beschädigen und auf die Fahrbahn zu stürzen.

Standard-Fahrzeugaufbauten nach Code „L“: 
  • vordere Stirnwand: 40% der Nutzlast, jedoch max. 5.000 daN 
  • Rückwand: 25% der Nutzlast, jedoch max. 3.100 daN 
  • Bei Fahrzeugen mit Bordwänden, Planenverdeck und Kofferaufbau: je 30% der Nutzlast für die Seitenwände 
  • Bei Curtainsidern darf die Plane nicht belastet werden, Sie dient nur als Witterungsschutz! Sie darf deshalb zur Ladungssicherung nicht herangezogen werden. 

Empfehlenswert wäre ein Fahrzeugaufbau nach Code „XL“. Nach EN DIN 12 641-XL können diese Fahrzeuge bei einer geprüften Fahrzeugaufbaufestigkeit folgende Kräfte aufnehmen:
  • vordere Stirnwand: 50% der Nutzlast 
  • Rückwand: 30% der Nutzlast 
  • Seitenwand: 40% der Nutzlast 

Zurrpunkte, die an Nutzfahrzeugen angebracht sind, müssen der DIN EN 12 640 entsprechen. Für Großraum- und Schwertransporte ist auch die VDI 2700 Blatt 13 zu beachten.
Die DIN EN 12 640 legt die erforderliche Anzahl der Zurrpunkte sowie deren jeweilige Belastbarkeit fest. Ein einzelner Zurrpunkt eines Fahrzeugs mit über 12 t zulässiger Gesamtmasse muss mindestens 2.000 daN aufnehmen können. 
Falls nicht ausreichend Zurrpunkte vorhanden sind, sollten diese nachgerüstet werden. Hierfür bedarf es allerdings der Rücksprache mit dem Hersteller des Fahrzeugs oder einer fachlich qualifizierten Person.
So errechnen Sie die erforderliche Anzahl der Zurrpunkte nach Gewicht bei einem Fahrzeug mit mehr als 12 t zulässiger Gesamtmasse: 
Anzahl der Zurrpunkte = 1,5 x Nutzlast /2000 daN 
Die Lastverteilung muss der Beschaffenheit des Fahrzeugs entsprechen, ansonsten kann es zu folgenschweren Unfällen kommen. Achten Sie darauf, dass die Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschritten wird und dass der Ladungsschwerpunkt möglichst auf der Längsmittellinie liegt.
Eine Beschreibung zur Erstellung eines Lastverteilungsplans finden Sie in der VDI 2700
Blatt 4. Die BG Verkehr stellt Ihnen als CD Rom den "Lastverteilungsplan LVP 4.0" mit umfangreicher Anleitung zur Verfügung. Sie können ihn im Medienkatalog www.bg-verkehr.de bestellen.
Sobald die zulässige Gesamtmasse überschritten wird, droht ein Bußgeld sowohl für den Fahrer als auch für den Halter.
Dies sind die aktuellen Bußgelder bei Überladung von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t:
Überladung
Bußgeld Fahrer
Punkte Fahrer
Bußgeld Halter
Punkte Halter
mehr als 5%10 €10 €
mehr als 10%30 €30 €
mehr als 15%35 €35 €
mehr als 20%95 €195 €1
mehr als 25%140 €
1140 €
1
mehr als 30%235 €1235 €1
Quelle: bussgeldkatalog.org
Dies sind die aktuellen Bußgelder bei Überladung von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t:


Überladung
Bußgeld Fahrer
Punkte Fahrer
Bußgeld Halter
Punkte Halter
mehr als 2-5%30 €35 €
mehr als 5%80 €1140 €1
mehr als 10%110 €1235 €1
mehr als 15%140 €1285 €1
mehr als 20%190 €
1380 €
1
mehr als 25%285 €1425 €1
mehr als 30%380 €1425 €1

Sollten Sie zu den vorgenannten Themen oder zu Ladungssicherung Fragen haben, sprechen Sie uns an!  

Quiz
Haben Sie aufmerksam gelesen?

Prüfen Sie ihr Wissen: 1. Wie viel Nutzlast hält eine Seitenplane eines Curtainsider mit Code „L“ Fahrzeugaufbau zurück? a) 30% der Nutzlast, max. 3.100 daN b) 40% der Nutzlast, max 5.000 daN c) Die Seitenplane darf nicht belastet werden und kann deswegen zur Ladungssicherung nicht herangezogen werden. 2. Wo auf der Ladefläche sollte der Masseschwerpunkt einer Fahrzeugladung liegen? a) In der Mitte des gesamten Fahrzeugs b) Laut Lastverteilungsplan, längsmittig und so tief wie möglich. c) Formschlüssig an der Stirnwand 3. Wie hoch ist die Festigkeit eines Zurrpunktes bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 12 t? a) 2.000 daN b) 800 daN c) 1.000 daN 4. Wie oft muss ein Fahrzeug auf seinen betriebssicheren Zustand hin geprüft werden? a) bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich b) alle 3 Jahre c) nach einem Unfall 5. Wer muss ein Bußgeld zahlen, wenn das Transportfahrzeug überladen ist? a) der Fahrer b) der Halter c) Fahrer und Halter Lösung 1. c) Die Seitenplane darf nicht belastet werden und kann deswegen zur Ladungssicherung nicht herangezogen werden. 2. b) Laut Lastverteilungsplan, längsmittig und so tief wie möglich. 3. a) 2.000 daN 4. a) bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich 5. c) Fahrer und Halter Quelle: Ladungssicherung - aber richtig! ecomed SICHERHEIT
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