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Gefährdungsbeurteilung im Straßen- und Tiefbau

Im Bauwesen, insbesondere im Straßen- und Tiefbau, ist die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten von größter Bedeutung. Hier kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel, ein zentrales Element des Arbeitsschutzes, das dazu dient, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen. In diesem Blogbeitrag möchten wir die Wichtigkeit der Gefahrenbeurteilung näher beleuchten und die Schritte erläutern, die im Rahmen dieses Prozesses zu beachten sind.

Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur ein gesetzliches Fundament im Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG), sondern sie fördert aktiv eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Im rauen Umfeld des Straßen- und Tiefbaus, wo die Arbeit oft unter schwierigen Bedingungen und in unmittelbarem Kontakt mit schweren Maschinen und Werkzeugen erfolgt, sind die Gefahren besonders vielfältig. Daher ist es unerlässlich, diese Gefährdungen systematisch zu erfassen und präventiv zu handeln, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.

Wer trägt die Verantwortung im Prozess?

Laut Arbeitsschutzgesetz tragen die Arbeitgeber die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Dabei können jedoch auch kompetente Fachkräfte wie Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsärzte einbezogen werden. Diese Experten helfen dabei, potenzielle Gefährdungen zu erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Die Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Es hat sich bewährt, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung in mehrere wesentliche Schritte zu unterteilen:

  1. Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Zu Beginn ist es wichtig, die relevanten Arbeitsbereiche und spezifischen Tätigkeiten abzugrenzen, um den Fokus auf die jeweils zutreffenden Risiken zu legen.
  2. Ermittlung von Gefährdungen: Hier werden mögliche Gefahrenquellen systematisch erfasst. Dabei gilt es, alle Aspekte der Arbeitsumgebung, der eingesetzten Maschinen sowie der Arbeitsweisen zu betrachten.
  3. Bewertung der Risiken: Nach der Identifizierung der Gefährdungen erfolgt eine Bewertung der Risiken, um festzustellen, welche Gefahren am wahrscheinlichsten zu Verletzungen oder Erkrankungen führen können. 
  4. Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Risikobewertung werden spezifische Schutzmaßnahmen erarbeitet, um die identifizierten Gefahren zu vermindern oder abzustellen. Dies kann die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder die Infrastrukturgestaltung betreffen.
  5. Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Die erarbeiteten Maßnahmen müssen in die Praxis umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, alle Mitarbeiter in die neuen Vorgaben einzuweisen und sicherzustellen, dass diese verstanden und eingehalten werden. 
  6. Überprüfung der Wirksamkeit: Die implementierten Schutzmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft werden, um ihre Effektivität zu garantieren. Falls notwendig, müssen Anpassungen vorgenommen werden, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
  7. Dokumentation und Fortführung: Abschließend sind alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung sorgfältig zu dokumentieren. Diese Dokumentation spielt eine zentrale Rolle, insbesondere im Falle von Unfällen, um nachweisen zu können, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.

Wo erhalten Sie fachliche Unterstützung?

Unternehmen im Bauwesen haben die Möglichkeit, von den Weiterbildungsangeboten der MORAVIA Akademie zu profitieren. Speziell die Geschäftsführung und Führungsebene sollte sich dabei mit dem Thema der Gefährdungsbeurteilung sowie daraus abzuleitender Maßnahmen intensiv auseinandersetzen. Darüber hinaus bieten Berufsgenossenschaften eine Vielzahl an Hilfsmitteln, Broschüren und Online-Tools an, die den Prozess der Gefährdungsbeurteilung nachhaltig erleichtern.

Schutz der Mitarbeiter hat oberste Priorität

Die Gefährdungsbeurteilung im Straßen- und Tiefbau ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der Mitarbeiter und die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Durch die systematische Identifikation von Risiken und die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen wird nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten gefördert, sondern auch die Effizienz und Qualität der Bauprojekte verbessert. Jeder Schritt, vom Erkennen der Gefährdungen bis zur Dokumentation der Maßnahmen, trägt zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes bei, welches im Bauwesen unerlässlich ist. Nutzen Sie die Angebote der MORAVIA Akademie zur eigenen Weiterbildung und erwerben Sie so die notwendigen fachlichen Kenntnisse, um Ihrer Aufgabe und Verantwortung gerecht zu werden.

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Auch ohne schriftliche Übertragung sind Führungskräfte aufgrund ihrer Stellung und Aufgaben im Unternehmen verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich für die geforderten Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Erfahren Sie in unserem Seminar, welche Handlungspflichten Sie haben, wie Sie Haftungsfälle vermeiden und Ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen, um den Arbeitsschutz rechtssicher und wertschätzend umzusetzen.
 
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