Die neue Mantelverordnung tritt zum 01.08.2023 in Kraft
Am 1. August 2023 tritt ein neues Verordnungspaket mit dem charmanten Namen "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" in Kraft. Der Einfachheit halber wird aber gern der Begriff Mantelverordnung verwendet.
Doch was steckt konkret hinter diesen Neuerungen und was gilt es zu beachten?
Das Verordnungspaket zielt darauf ab, die „Wiederverwendung“ (das Recycling) mineralischer Bauabfälle zu fördern, welche häufig im Straßen- und Erdbau eingesetzt werden. Dadurch soll der Schutz unserer Böden und des Grundwassers sichergestellt werden. Im Jahr 2020 fielen in Deutschland knapp 220 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle an, was aus dem Monitoring-Bericht "Mineralische Bauabfälle 2020" der Kreislaufwirtschaft Bau. Das sind rund 50% des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.
Bei den Abfällen handelt es sich sowohl um Bodenaushub und Steine als auch um Bauschutt und Bitumengemische („Asphalte“) aus dem Straßenbau. Der Rest ergibt sich aus diversen Baustellenabfällen. Bei fast all diesen mineralischen Baustoffabfälle wird das sogenannte Downcycling betrieben. Das bedeutet, dass die Abfälle als Füllstoffe im Berg- und Deponiebau oder als Schüttgut genutzt werden. Eine Trennung der einzelnen Stoffe findet bei diesem Vorgang nicht immer statt und schädliche Stoffe gelangen in die Böden und das Grundwasser.
Mit der Mantelverordnung werden Regeln zum Schutz von Boden und Grundwasser zukünftig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt. Zusätzlich wird eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und der Einsatz von Ersatzbaustoffen gefördert.
Der ökologische Vorteil ist klar zu erkennen. Doch auch die ökonomischen Folgen der neuen Verordnung sind nicht unerheblich. Zwar sind in vielen Regionen Deutschlands noch genügend Naturressourcen vorhanden und der Einsatz dieser oft einfacher in der Verwendung, als der Einsatz von Ersatzbaustoffen. Jedoch ist dieser auch sehr viel teurer. Recyclingbaustoffe können aufgrund des geringeren Gewichts ergiebiger eingesetzt werden als Primärrohstoffe und sind dadurch durchaus ökonomisch sinnvoll. Wenn mineralische Bauabfälle nicht mehr nur zum Verfüllen von Aufgrabungen genutzt werden, sondern durch ein selektives Abtragen und ordentliches Recycling wiederverwendet werden, dann wird die Umwelt und die monetären Ressourcen geschont. Aus Alt mach Neu – das ist das Motto.
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www.bde.de (16.02.2023)
www.bast.de (16.02.2023)
www.bmuv.de (17.02.2023)
www.baustoffrecycling-bayern.de (17.02.2023)
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