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25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität

Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 - Was bedeutet das für Unternehmen?

Die zum Jahr 2025 überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen mit sich. Sie zielt auf eine klarere Struktur, mehr Flexibilität in der Umsetzung und eine höhere Qualität im betrieblichen Arbeitsschutz – insbesondere zum Vorteil von Arbeitgebern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, die ihre Aufgaben künftig zielgerichteter und bedarfsgerechter wahrnehmen können.

Hintergründe für die Überarbeitung

Unsere Arbeitswelt hat sich in den letzten 10 Jahren rasant verändert. Die Digitalisierung schreitet immer weiter fort, spätestens seit der Corona-Pandemie haben sich viele neue Arbeitsmodelle entwickelt und der Fachkräftemangel in fast allen Branchen wird immer gravierender. Dies sind auch die entscheidenden Gründe, warum sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Berufsgenossenschaften (BG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für eine Reform der DGUV Vorschrift 2 zusammengesetzt hat. In dieser Unfallverhütungsvorschrift geht es um die Organisation der Sicherheit und Gesundheit in Betrieben. Diese wird mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten definiert und ausgeführt. Um diese DGUV Vorschrift für Betriebe und besonders Arbeitgeber und Unternehmer verständlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten, haben die oben genannten Beteiligten am 29. November 2024 den aktuellen Mustertext beschlossen (s. dguv_vorschrift_2_mustertext_final_fassung_2024.pdf).

Welche konkreten Änderungen gibt es?

Die wesentlichen Änderungen in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sehen mehr Flexibilität und eine bessere Umsetzbarkeit für Betriebe vor. Dies beinhaltet mehr Spielraum bei der sicherheitstechnischen Betreuung, eine Integration von digitalen Betreuungslösungen sowie klarere Regelungen für Unternehmen. Direkt ergeben sich hieraus folgende Änderungen:

  • Gerade um den Fachkräftemangel von Betriebsärzten entgegenzuwirken, dürfen nun auch Betriebe mit bis zu 20 Angestellten an einem Kompetenzzentrum der Berufsgenossenschaften betreut werden, sofern sie sich erfolgreich qualifiziert haben. Dies war zuvor nur für Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten zulässig. Unternehmen können sich hier ab ihrer Gründung zur Organisation der Sicherheit und Gesundheit beraten lassen.
  • Konnten zuvor nur Ingenieure und Techniker eine Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren, ist dies nun für eine größere berufliche Bandbreite zugänglich, wie Psychologen, Biologen, Physiker, Ergonomen und weitere Fachrichtungen. Dies hat den großen Vorteil, dass sich Unternehmen gezielt eine Fachkraft suchen können, die auf ihre betrieblichen Bedürfnisse ausgelegt ist.
  • Wenn der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den örtlichen Begebenheiten des Unternehmens vertraut ist, darf nun auch eine Beratung per Telefon oder online erfolgen.
  • Dem Arbeitgeber wird es nun auch einfacher gemacht eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt zu finden, da diese durch eine verbesserte Qualitätskontrolle ab sofort jährlich einen Bericht über ihre Fort- und Weiterbildungen vorlegen müssen.
  • Auch die Zuordnung von Betrieben in eine Betreuungsgruppe ist nun einfacher gestaltet. Diese ist ab sofort abhängig von ihrer Branche und den möglichen Gefährdungen im Betrieb.

Was bedeuten die Änderungen für die Unternehmen?

Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 gibt es für Unternehmen mehr Flexibilität, aber auch neue Herausforderungen. Die bestehenden Betreuungsmodelle müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Nutzung von digitalen Lösungen sollte integriert und die Schulung von Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit angegangen werden. Auch sollten Unternehmer abklären, welche Dokumentationsanforderungen für ihren Betrieb nun gelten und diese gegebenenfalls anpassen.

Online jährliche Pflichtunterweisungen absolvieren

Zur Unterstützung der Unterweisungspflicht bietet die MORAVIA Akademie neben Präsenzschulungen auch digitale Selbstlernmodule an. Weitere Informationen finden Sie z.B. in unseren Digitalen Unterweisungen - mit diesen können Sie/Ihre Mitarbeiter effizient und rechtssicher im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen oder  in unseren Digitalen Selbstlernkursen.


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Zugehörige Produkte

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Seit dem 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Modul 2 richtet sich an Mitarbeiter*innen, die z. B. diisocyanathaltige Lacke mit dem Pinsel oder der Rolle auftragen oder aber auch beim Tauchen oder Gießen des entsprechenden Materials. In dieser Schulung werden die Risiken bei den unterschiedlichen Anwendungsgebieten und einzelnen Arbeitsschritten aufgezeigt und wie sich die Verwender vor Expositionen schützen können. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!

Ab 199,00 €*
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Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert.  Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige VerantwortungEine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.
 
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Täglich kommt es zu Hilfeleistungen bei Pannen oder Unfällen. Die Arbeit an liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen zählt zu den gefährlichen Arbeiten im Straßenverkehr, da sie häufig im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs stattfinden. Der Aspekt der Sicherheit ist dabei überlebenswichtig. In diesem Seminar lernen Personen, die Pannen- oder Unfallhilfe durchführen, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern - basierend auf den rechtlichen Vorschriften der DGUV Information 214-010 (BGI 800) und auf einem Praxisteil.

Ab 209,00 €*
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Die Teilnehmer des praxisorientierten Seminars lernen die Zusammenhänge zwischen „technischen Anforderungen“, den allgemein anerkannten Regeln der Technik (für Böden, Bodenarten, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel) und den Forderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Gleichzeitig erwerben sie Handlungskompetenzen um Technik und Sicherheit „unter einen Hut“ zu bringen.

Ab 259,00 €*
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Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
 
Präsenz
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Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.Hinweis: Seit dem 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft. Wichtige Änderungen ergeben sich vor allem für Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Diese müssen zeitnah ihre Gefährdungsbeurteilungen prüfen, ggf. überarbeiten und die Leitern entsprechend nachrüsten.

Ab 379,00 €*
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In diesem Praxis-Seminar erlernen die Teilnehmer die Grundlagen und Schwerpunkte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Anhand praktischer Beispiele und Übungen erwerben sie die erforderlichen Fachkenntnisse für die Umsetzung im Unternehmen. Diese Kenntnisse dienen auch der Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften (SiFA) und externen Stellen wie der Berufsgenossenschaft (BG).

Ab 239,00 €*
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Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.

Ab 319,00 €*
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Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.

Ab 299,00 €*
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Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet.Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein. Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Ab 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!

Ab 199,00 €*
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Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz kann die Ursache für die Entstehung von schwerwiegenden Berufskrankheiten und von Arbeitsunfällen sein. Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit aller Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen. Das Gefahrstoffrecht wird vor allem durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bestimmt. Mit dem Besuch unseres Seminars werden die Teilnehmer befähigt, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Anforderungen entsprechend sicher zu organisieren und durchzuführen.

Ab 219,00 €*
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Arbeitsmittel zum Heben von Lasten unterliegen regelmäßigen Prüfungen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In dem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen als "Befähigte Person" selbst durchzuführen. Aufgaben und Rechte bzw. Pflichten einer befähigten Person sowie die physikalischen Grundlagen der Anschlagtechnik sind Bestandteil der Schulung. Auch werden Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel sowie Wartungs- und Prüftätigkeiten besprochen. Vergl. TRBS 1203Die Ausbildung und Qualifikation von Befähigten Personen ist unerlässlich, um die Sicherheit beim Einsatz von Anschlagmitteln zu gewährleisten. Diese Personen müssen über umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften, Normen und technischen Rahmenbedingungen verfügen.Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Prüfung von AnschlagmittelnZudem sollten Befähigte Personen in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und damit die Sicherheit aller Beteiligten während des Transport- und Hebevorgangs gewährleistet ist.

Ab 299,00 €*
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Inzwischen sind Lithium-Ionen-Batterien (LIB) aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Notebooks, elektrische Geräte mit Akku, Baumaschinen, Elektrostapler, E-Autos im betrieblichen Fuhrpark und viele mehr sind für uns jederzeit betriebsbereit. Vorausgesetzt, es erfolgt eine sachgerechte Handhabung. Bei technischen Mängeln oder fehlerhafter Handhabung können allerdings Defekte auftreten, die zum Batteriebrand und somit weitreichenden Konsequenzen führen. Deshalb wurde vor Kurzem die DGUV Information 205-041 herausgegeben. Die Schulung kombiniert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer allgemein mit einer zusätzlichen Qualifikation, so dass Sie die Gefahren bei Lagerung und Transport frühzeitig erkennen und durch sachgerechten Umgang Brände verhindern können. Sollte es doch zum Brand kommen, wissen Sie, welche Maßnahmen umgehend zu ergreifen sind (ASR A2.2) um Personen- und Sachschäden zu minimieren.

Ab 249,00 €*
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Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein.In diesem 2-tägigen Lehrgang erhalten Sie die Befähigung zur EuP mit Prüfhelferqualifikation und dürfen nach Einweisung durch den Fachvorgesetzten als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln durchführen.

Ab 649,00 €*
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Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
 
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Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.

Ab 259,00 €*
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Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen austauschbare Abroll- und Absetzkipper vor der Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich geprüft werden. Die Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person, die der Unternehmer (schriftlich) beauftragt, durchgeführt werden. Diese Person kann aus dem eigenen Unternehmen kommen (z. B. Werkstattmeister) und muss entsprechend sachkundig sein. Die zur Prüfung befähigte Person ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich. Der Unternehmer ist für die Auswahl der zur Prüfung befähigten Person verantwortlich und muss deren Fachwissen und Arbeitsweise kontrollieren.

Ab 399,00 €*
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