Änderungen bei den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) präzisieren die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie beschreiben Maßnahmen, wie Schutzziele und Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten erreicht werden können.
Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat zahlreiche Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) überarbeitet und die Neufassungen wurden im März 2022 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. In den neuen ASR wurden u. a. die Breite von Verkehrs- und Fluchtwegen aktualisiert, neue Rettungszeichen eingeführt und die Anforderungen an den Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen auf Baustellen geändert. Von den umfangreichen Neuerungen sind neben den ASR A1.8 „Verkehrswege“ und A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ z. B. auch die ASR A1.3, A2.1 und A2.2 betroffen.
Hier finden Sie weitere Informationen und können die ASR einsehen und herunterladen:
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