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Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

Die Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit von Kraftfahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern dar. Einige Bestimmungen dieser Verordnung treten am 7. Juli 2024 in Kraft und zielen darauf ab, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten deutlich zu senken. Diese Maßnahmen sind Teil des langfristigen Ziels der "Vision Zero", d.h. null Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr.

Mit dieser Verordnung wird die Rechtsgrundlage der „Vehicle General Safety Regulations” (kurz: GSR) aktualisiert, die immer modernere Sicherheitssysteme für Neufahrzeuge in der EU vorschreiben. Die neuen Vorschriften gelten in den EU-Ländern ab Juli 2024 für neu zugelassene Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Übersicht der Assistenzsysteme

Für alle neu zugelassenen Lkw gilt ab dem 07.07.2024 die Pflicht die Sicherheitsfunktionen verbaut zu haben. Drei weitere Funktionen werden 2026 und 2029 eingeführt. Die entsprechenden Vorschriften wurden bereits 2019 veröffentlicht, so dass die Hersteller genügend Zeit hatten, sich auf die neuen Standards vorzubereiten. 

  • Notbremsanzeige: Bei einer Notbremsung blinken alle Fahrtrichtungsanzeiger, um anzuzeigen, dass das Fahrzeug eine Notbremsung durchführt.
  • Objekterkennung beim Rückwärtsfahren: ein System, das den Fahrer über Personen und Gegenstände hinter dem Fahrzeug informiert und vor allem Kollisionen beim Rückwärtsfahren verhindern soll;

  • Reifendruckkontrollsystem: Es überwacht den Luftdruck aller Reifen während der Fahrt und warnt, wenn ein Reifen zu wenig oder zu viel Druck hat;

  • Intelligente Geschwindigkeitsassistenz: Das System warnt den Fahrer mithilfe von Kameras und einer GPS-verknüpften Verkehrsschilderkennung, wenn er zu schnell fährt;

  • Totwinkel-Assistent: Das System warnt den Fahrer, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer rechts neben dem Fahrzeug befinden, die gefährdet sind, etwa Fußgänger oder Radfahrer. Das System ist nur bei niedriger Geschwindigkeit aktiv;
  • System zur Erkennung von Personen, Gegenständen und Fahrzeugen vor dem LKW: dieses System erkennt Objekte vor dem Fahrzeug, wenn es losfährt;

  • Alkohol-Wegfahrsperre: Eine Schnittstelle, die dafür sorgt, dass verschiedene Nachrüstvorrichtungen eingebaut werden können. Die sollen verhindern, dass Personen ein Fahrzeug führen, wenn sie zu viel Alkohol getrunken haben;
  • Warnsystem bei Müdigkeitserkennung.

Weitere Änderungen bis 2029 geplant

Außerdem gibt es noch drei zusätzliche Sicherheitsfunktionen, die in den nächsten Jahren in Neuwagen eingebaut werden sollen. Dafür gibt es auch schon bestimmte Anforderungen, die die GSR festgelegt hat.

  • Ab 2026 müssen Lkw mit einem modernen System ausgestattet sein, das nachlassende Aufmerksamkeit des Fahrers erkennt. Dabei handelt es sich um ein System, das dem Fahrer hilft, sich auf die Fahrsituation zu konzentrieren, und ihn warnt, wenn seine Aufmerksamkeit nachlässt.

  • Gemäß den ab dem Jahr 2029 geltenden Vorschriften ist eine Verbesserung des physischen Sichtfeldes in Fahrzeugen vorgesehen. Dies erfordert eine Optimierung der Sicht durch die Fenster, um den toten Winkel zu reduzieren.

  • Auch ab dem Jahr 2029 besteht die Pflicht zur Verwendung eines „Black Box“-Unfalldatenschreibers. Dieses System erfasst Daten, welche nach einem Unfall wiederhergestellt werden können, um eine genauere Untersuchung der Ursachen des Unfalls zu ermöglichen.

Für Ihre Sicherheit

Im Zusammenhang mit den Assistenzsystemen ist es wichtig zu wissen, wie und mit welchen Hilfsmitteln ein Lkw zu bedienen ist, insbesondere beim Rückwärtsfahren und Rückwärtsrangieren sollte auf die Hilfe eines Lkw-Einweisers nicht verzichtet werden.

In unserem E-Learning "Lkw-Einweiser" erfahren Sie, warum Einweiser zur Erhöhung der Sicherheit beim Rückwärtsfahren eines Lkws beitragen. Und wie die Kommunikation zwischen Fahrer und Einweiser richtig funktioniert.

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