Stand: 01.09.2024
Die Bedingungen in diesem Dokument liegen allen Geschäftsbeziehungen unsererseits (MORAVIA Akademie + Verlag GmbH, Rostocker Straße 16, 65191 Wiesbaden; „Akademie“ oder „wir“) mit Kaufleuten („Kunden“) in Bezug auf das Angebot auf
www.moravia-akademie.de („Website“) zu Grunde. Die Akademie und der Kunde werden gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet. Das Angebot auf der Website richtet sich ausschließlich an Kaufleute (z. B. Behörden, Unternehmen und Einzelunternehmer), Verbraucher (private Interessenten) können
hier ein Angebot anfragen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden zurückgewiesen und müssen für ihre Wirksamkeit in Schriftform einbezogen werden.
Die Akademie bietet „offene Veranstaltungen“ an, an denen Personen beliebiger Unternehmen teilnehmen können, außerdem solche, die dem Wunsch eines Kunden entsprechend maßgeschneidert werden („Inhouse-Veranstaltungen“), und verschiedene Produkte rund um das Leistungsportfolio der Akademie, inkl. sonstiger Fortbildungsangebote wie z.B. Selbstlernkurse.
1. Vertragsschluss, Mindestbestellwert, Versandkosten
(1) Das von der Akademie angebotene Leistungsportfolio ist eine Einladung zur Abgabe von Bestellungsangeboten (z. B. durch Anklicken des Buttons am Ende des jeweiligen Bestellprozesses oder Ausfüllen und Zusenden eines Anmeldeformulars). Der Vertrag kommt zustande, indem die Akademie die Bestellung per E Mail nach dem Erhalt Ihrer Bestellung bestätigt.
(2) Soweit nicht anders aufgeführt, sind alle auf der Website genannten Preise Nettopreise zuzüglich jeweils ggf. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gilt ein Mindestbestellwert von netto 20,00 €.
(3) Versand bestellter Ware ist ab einem Gesamtbestellwert von netto 100,00 € für Kunden kostenfrei, kostet darunter pauschal 7,00 € netto pro Bestellung. Abweichende Versandkosten sind am Produkt ausgewiesen.
2. Für die Buchung von Dienstleistungen (Veranstaltungen, Vorträge u. Ä.) gilt:
(1) Die Akademie behält sich vor, an Stelle der eventuell angegebenen dozierenden Person eine andere adäquat qualifizierte Person als Ersatz mit der Durchführung zu beauftragen, wenn der Wechsel nach Ermessen der Akademie angezeigt ist (z. B. wegen Krankheit der dozierenden Person).
(2) Bei offenen Veranstaltungen behält sich die Akademie vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, wenn die angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, wenn die dozierende Person erkrankt und nicht verlässlich adäquater Ersatz zur Verfügung steht oder wenn andere Gründe außerhalb des Einflussbereiches der Akademie die Durchführung der Veranstaltung zum ursprünglich geplanten Termin erheblich erschweren. In einem solchen Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weiter gehende Ansprüche seitens des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
(3) Bei offenen Veranstaltungen gewährt die Akademie einen Gruppenrabatt: 15 % Rabatt bei gleichzeitiger Anmeldung von mind. 3 Teilnehmenden je Seminartermin und Verwendung einer einzigen Rechnungsanschrift. Der Gruppenrabatt ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
(4) Für den Versand von einer Veranstaltung begleitenden Unterlagen außerhalb Deutschlands werden zusätzlich zum Seminarpreis Portokosten berechnet.
(5) Die Akademie darf sich zur Erbringung ihrer Leistungen der Leistungen Dritter bedienen.
3. Storno-/Umbuchungskosten bei offenen Veranstaltungen
(1) Der Kunde darf Buchungen nach Maßgabe dieser Ziffer kostenpflichtig in Textform stornieren bzw. umbuchen („Änderungswunsch“). Die jeweils entfallenden Kosten und Folgen hängen von der Zeit zwischen der Äußerung des Änderungswunsches (maßgeblich ist der Zugang bei der Akademie) und dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ab. Bei einem Änderungswunsch bis maximal 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 65,00 € zzgl. MwSt. pro angemeldete(r) Teilnehmer(in) erhoben (Ausnahme s. Folgeabsatz 2). Bei späterem Änderungswunsch wird unabhängig hiervon die volle Veranstaltungsgebühr fällig.
(2) Pro Buchung einer Veranstaltung aus einer Serie, für die die Akademie mehrere Termine anbietet, darf der Kunde einmalig die Umbuchung auf einen anderen Termin aus der betroffenen Serie fordern, wenn zum Zeitpunkt der Umbuchung der gewünschte Alternativtermin noch in der vom Kunden gewünschten Teilnehmendenzahl verfügbar ist. Die Umbuchung nach diesem S. 1 ist für den Kunden komplett kostenfrei, wenn sie spätestens 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die Akademie kommuniziert wird. Nach dem genannten Zeitpunkt hat der Kunde für die Umbuchung jedenfalls eine Pauschale von 65,00 € pro Teilnehmer und Seminartag zum Ausgleich der für die Tagungsstätte anfallenden Tagungspauschale an die Akademie zu zahlen. Weitere und andere Änderungswünsche sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.
4. Storno-/Umbuchungskosten bei Inhouse-Veranstaltungen
(1) Der Kunde darf Inhouse-Veranstaltungen nach Maßgabe dieser Ziffer kostenpflichtig stornieren bzw. umbuchen („Änderungswunsch“). Die jeweils entfallenden Kosten und Folgen bemessen sich nach dieser Ziffer und hängen vorrangig von der Zeit zwischen der Äußerung des Änderungswunsches (maßgeblich ist der Zugang bei der Akademie) und dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ab.
(2) Bei Äußerung eines Änderungswunsches bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Pauschale von 85,00 € zzgl. MwSt. an.
(3) Bei Äußerung eines Änderungswunsches zwischen 4 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 20 % des Basispreises an, die bei Beginn der Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung innerhalb von 6 Monaten nach der Äußerung des Änderungswunsches auf den Preis der Folgeveranstaltung angerechnet werden.
(4) Bei Äußerung eines Änderungswunsches weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20 % des vereinbarten Basispreises als Ausfallentschädigung berechnet.
(5) Für Unterlagen, die trotz Abwesenheit angemeldeter Teilnehmenden vom Kunden einbehalten werden, werden 19,00 € pro Teilnehmenden berechnet.
5. Buchung von Drittleistungen im Kundenauftrag
Der Kunde ermächtigt die Akademie, zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen ihm bzw. seinen Teilnehmenden gegenüber vom Kunden oder den Teilnehmenden gewünschte Drittleistungen zu beauftragen (z. B. Zimmerreservierungen am Tagungsort). Die Akademie wird den jeweiligen Vertragspartner der Drittleistungen über alle solche Leistungen unverzüglich informieren. Der Vertragspartner ist sich bewusst, dass er die auf die Drittleistungen entfallenden Kosten selbst tragen und sich um eventuell gewünschte Änderungen bzw. Stornierungen selbst kümmern muss.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Wenn bzw. soweit die Akademie zur Durchführung von Veranstaltungen Drittleistungen wie Kost und Logis in Anspruch nimmt, beinhaltet der gegenüber dem Kunden kommunizierte Rechnungsbetrag für die Veranstaltung auch die Kosten für Mittagessen, Pausengetränke und Veranstaltungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine weiteren Hotel- oder Übernachtungskosten der Teilnehmenden.
(2) Jede an einer Veranstaltung teilnehmende Person zählt als voll teilnehmend, unabhängig davon, ob sie nur Teilen der Veranstaltung beiwohnt. Das Nichterscheinen zu einer Veranstaltung angemeldeter Teilnehmenden, insbesondere ohne vom Kunden kommunizierten vorherigen Umbuchungswunsch (z. B. nach Ziffer 3 Abs. 3) hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht der Gebühr dieser Veranstaltung oder ggf. anfallender Tagungspauschalen und berechtigt den Kunden nicht zu einer Umbuchung nach Ziffer 3 Abs. 3.
(3) Seitens der Akademie in Rechnung gestellte Beträge sind sofort und ohne Abzug fällig. Eventuelle Verzugszinsen fallen mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz an. Die Akademie behält sich die Geltendmachung höherer Verzugszinsen und darüber hinaus gehender Schäden gem. § 288 Abs. 3, 4 BGB vor.
(4) Mehrfachausstellung von Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen werden jeweils mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 19,00 € zzgl. MwSt. pro auszustellendem Dokument berechnet.
(5) Gebühren für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen sind spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Gebühren für Inhouse-Veranstaltungen spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Schulungsnachweise werden nur nach vollständiger Zahlung der Gebühren ausgestellt.
(6) Die Akademie ist nach eigenem wirtschaftlichem Ermessen berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.
7. Eingeräumte Nutzungsrechte, Verbot des Weiterverkaufes
(1) An den Produkten der Akademie räumt sie dem Kunden beim Kauf ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Unterlagen dürfen ohne entsprechende Lizenz nicht reproduziert, weiterverkauft oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
(2) Am elektronischen Produkt „Digitaler Baukasten“ räumt die Akademie dem Kunden vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Regelung in Textform ein einfaches Recht ein, das Produkt an einem Computerarbeitsplatz zu nutzen.
(3) Der Kunde darf von der Akademie bezogene Produkte nicht an Dritte übertragen oder Dritten zur Verfügung stellen, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, gleich ob nach § 15 AktG verbunden oder nicht, und Produkte nicht anderweitig selbst gegenüber Dritten verwerten (z. B. durch Vermietung), veröffentlichen oder vervielfältigen.
(4) Der Kunde erklärt sich bei Kaufabschluss mit eventuell geltenden Lizenzbedingungen einverstanden.
(5) Eine werbetechnische Verwendung von Marken der Akademie, die über das erteilte Zertifikat oder ausgestellte Bescheinigung hinausgeht (z. B. auf Visitenkarten), bedarf der schriftlichen Zustimmung der Akademie.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Akademie behält sich bei allen Käufen von Sachen das uneingeschränkte Eigentum an der jeweiligen Kaufsache bis zur vollständigen Erfüllung aller gegen den jeweiligen Kunden bestehenden Zahlungsverpflichtungen vor.
9. Rückgabe bestellter Produkte
Der Kunde darf bestellte Produkte innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt auf seine Kosten an die Akademie zurückgeben, wenn bzw. soweit sie sich in einwandfreiem Zustand befinden und der Rücksendegrund schriftlich unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer erklärt wird. Die Akademie darf die Annahme nicht ausreichend frankierter Rücksendungen verweigern.
10. Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Akademie nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Akademie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Der Kunde ist dafür selbst verantwortlich, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
11. Datenschutz
(1) Wenn und soweit der Kunde personenbezogene Daten beliebiger natürlicher Personen an die Akademie weitergibt (z. B. im Rahmen der Durchführung eines Vertrages), sichert er zu, dass er zur Weitergabe an die Akademie anlässlich der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen berechtigt ist. Er hat die Akademie auf deren erste schriftliche Aufforderung unverzüglich von allen Kosten (insbesondere Gerichts-, Behörden und Anwaltskosten) freizustellen, die ihr durch die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter entstehen, die auf einer Verletzung der in diesem S. 1 genannten Pflicht des Kunden entstehen.
(2) Der Kunde hat Aufzeichnungen bzw. Vervielfältigungen von Veranstaltungen der Akademie zu unterlassen. Er wird darauf hingewiesen, dass eine solche Aufzeichnung auch gegen Betroffenenrechte der Teilnehmenden verstoßen kann.
12. Streitschlichtung
(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Die Akademie ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Sonstiges
(1) Die Akademie darf den Kunden auf den von ihr betriebenen Online-Präsenzen (z. B. der Website) als Referenzkunden nennen.
(2) Angegebene Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit im Rahmen unserer Vertragserfüllung eingesetzten Dritten (z. B. Referenten, Dozenten und Trainer) müssen über die Akademie abgeschlossen werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(5) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreits, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, ist der Sitz der Akademie. Es bleibt der Akademie unbenommen, den Kunden auch an dessen Wohnsitz zu verklagen.